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Inzest-Fall: Anklage wegen Sklavenhandels möglich

03.08.2008 | 10:53 |  (Die Presse)

Der noch nie in Österreich verwendete Sklavenhandel-Paragraf könnte bei Josef F. zur Anwendung kommen. Der Prozess um das Amstettner Inzest-Drama soll noch in diesem Jahr stattfinden.

AMSTETTEN (APA/red.). Im Inzest-Fall von Amstetten könnte die Anklage gegen den Verdächtigen um das Delikt Sklaverei ausgeweitet werden. Das wird derzeit von der Staatsanwaltschaft St. Pölten überprüft. Josef F. (73) habe seine Opfer in eine sklavenähnliche Lage versetzt. Die dauerhafte Gefangenschaft der Opfer und der Zwang zum Geschlechtsverkehr könnten somit unter den Sklavenhandel (Strafgesetzbuch, Paragraf 104) fallen.

In dem Paragrafen heißt es: „(...) Ebenso ist zu bestrafen, wer bewirkt, dass ein anderer versklavt oder in eine sklavereiähnliche Lage gebracht wird (...)". Die Höchststrafe dafür wären 20 Jahre Freiheitsentzug. Eine Anklage nach diesem Paragrafen wäre in Österreich allerdings einzigartig.

Am 27. April war in Amstetten bekannt geworden, dass der 73-jährige Josef F. seine Tochter 24 Jahre lang in einem weiträumigen Verlies im Keller seines Hauses eingesperrt und sexuell missbraucht haben soll. Während der Gefangenschaft habe der Mann mit der heute 42-Jährigen sieben Kinder gezeugt.

Keine weiteren Verliese

Eines von ihnen sei nach der Geburt gestorben, das tote Baby soll der 73-Jährige in einem Holzofen verbrannt haben. Josef F. war weitgehend geständig. Der Prozess gegen den Verdächtigen, der sich in Untersuchungshaft befindet, soll noch in diesem Jahr - vermutlich im Dezember - stattfinden.
Laut Staatsanwalt Gerhard Sedlacek liegen derzeit einige technische Gutachten vor. So könne mittlerweile ausgeschlossen werden, dass es in dem Haus von Familie F. keine versteckten Räume mehr gebe.

Im Inzest-Fall von Amstetten könnte die Anklage gegen den Verdächtigen um das Delikt Sklaverei ausgeweitet werden. Das werde derzeit von der Staatsanwaltschaft St. Pölten überprüft, berichtet der ORF. Josef F. habe seine Opfer in eine sklavenähnliche Lage versetzt.

Die dauerhafte Gefangenschaft der Opfer und der Zwang zum Geschlechtsverkehr könnten unter den Paragraf Sklavenhandel fallen. Die Höchststrafe dafür wären 20 Jahre Freiheitsentzug. Eine Anklage nach diesem Paragraf wäre in Österreich einzigartig.

Am 27. April war in Amstetten bekanntgeworden, dass der 73-jährige Josef F. seine Tochter 24 Jahre lang in einem Verlies eingesperrt und sexuell missbraucht haben soll. Während der Gefangenschaft habe der Mann mit der heute 42-Jährigen sieben Kinder gezeugt. Eines von ihnen sei nach der Geburt gestorben, das tote Baby soll der 73-Jährige in einem Holzofen verbrannt haben.

Josef F. war weitgehend geständig. Der Prozess gegen den Verdächtigen, der sich in Untersuchungshaft befindet, soll noch in diesem Jahr stattfinden.


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