Schönborn über Kopftuchurteil unglücklich

Kardinal Christoph Schönborn
Kardinal Christoph SchönbornAPA/HANS PUNZ
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Die Bischöfe bezeichnen eine Vollverschleierung als „gesellschaftlich unerwünscht“.

Wien. Ihr Nein zum Verbot der Vollverschleierung, das die Regierung plant, bekräftigen Österreichs Bischöfe. Gleichzeitig bewerten sie Vollverschleierung im öffentlichen Raum als „gesellschaftlich unerwünschtes Verhalten“. So der Wortlaut eine Passage der Erklärungen der Frühjahrsversammlung der Bischofskonferenz.

Einen „nicht sehr glücklichen Weg“ sieht der Vorsitzende, Kardinal Christoph Schönborn, im jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Betrieben wird das Recht eingeräumt, intern Arbeitnehmern das Tragen religiöser Symbole (dazu zählt nicht nur, aber auch das Kopftuch) zu untersagen. Es gehöre, so Schönborn bei einer Pressekonferenz in Wien, zum Wesen einer pluralistischen Gesellschaft, die religiöse Zugehörigkeit in verschiedener Weise auszudrücken. Der Kardinal dann weiter: „Der französische Laizismus ist nicht unser österreichisches Modell des Respekts und der Toleranz. Ein ungezwungener Umgang mit dem Thema ist gesünder.“

Betont zurückhaltend reagierte er auf Papst Franziskus, der gemeint hatte, über die Priesterweihe für Verheiratete müsse nachgedacht werden. Schönborn antwortete auf eine Frage, man könne nun freier und offener über die Pro und Kontras sprechen. Und: „Vielleicht bekommen die Argumente, die für die lateinische Praxis sprechen, mehr Glaubwürdigkeit.“ (d. n.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.03.2017)

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