Die EU-Kommission will das aus Sicherheitsgründen eingeführte Verbot für Flüssigkeiten im Handgepäck bei Flugreisen verlängern. Die Aufhebung zum derzeit vorgesehenen Datum im April 2013 "könnte ein erhebliches operationales Risiko" darstellen, erklärte die Kommission am Mittwoch in Brüssel. Eine neue Frist für die endgültige Aufhebung wollte sie zunächst nicht empfehlen.
Ab Jänner 2014 könnte es aber eine Erleichterung geben: Dann sollen zollfreie Waren nach einer Durchleuchtung mitgenommen werden dürfen, egal, von wo die Passagiere kommen, schlägt die Kommission vor. Derzeit gilt dies bereits, wenn sie in der EU selbst abfliegen oder in einer Reihe von als sicher erachteten Ländern wie den USA; Allerdings nur, wenn die Dinge in einem verschlossenen Sackerl transportiert werden. Dagegen droht beispielsweise Passagieren aus Indien, die auf einem EU-Flughafen umsteigen, bisher noch die Beschlagnahmung der Ware.
"Risiko ist immer noch hoch"
Abgesehen von den zollfreien Waren dürfen in der EU grundsätzlich nur Flüssigkeiten, Gels und Sprays bis zu 100 Millilitern an Bord mitgeführt werden, die in transparenten Beuteln verpackt sind. Die Regel war 2006 aus Angst vor Attentaten mit als Flüssigkeit getarntem Sprengstoff eingeführt und in der Zwischenzeit verlängert worden.
Eine vollständige Aufhebung dieses Verbots will die Kommission erst im Lichte weiterer Erfahrungen in Angriff nehmen. "Das Risiko, das von flüssigen Sprengstoffen für die zivile Luftfahrt ausgeht, ist immer noch hoch", heißt es in ihrer aktuellen Einschätzung. Sie beruft sich auf Tests an Flughäfen und Beratungen mit der Branche.
Die entscheidende Frage für die Aufhebung des Verbots sei, wie verlässlich neue Technologien zum Aufspüren von Sprengstoff und wie schnell die Maschinen und Verfahren auf den Flughäfen einsatzbereit sind. Zwar geht die Kommission davon aus, dass die Technik hier den vergangenen Jahren "erhebliche Fortschritte" gemacht habe, diese reichen aber offenbar aus Brüsseler Sicht noch nicht aus.
Die Kommission will aus dieser Lage heraus einen Gesetzesvorschlag machen und ihn im Herbst vorlegen. Auch das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten entscheiden dann mit.