Wien/APA. Die Wiener Stadtregierung will bis Jahresende die im Koalitionspapier festgeschriebene Wahlrechtsreform unter Dach und Fach bringen. Auf diverse Änderungen hat sich Rot-Grün schon geeinigt. So wird es künftig – wie bei Landtags- und Gemeinderatswahlen – auch auf Bezirksebene eine Fünf-Prozent-Hürde geben, kündigte SPÖ-Klubobmann Rudolf Schicker am Mittwoch an. Derzeit gibt es dafür keine prozentuelle Mindestgrenze – für kleinere Parteien wird der Einzug ins Bezirksparlament also schwieriger.
Außerdem: Jeder Bezirksvorsteher wird bald nur noch einen statt bisher zwei Stellvertreter haben. Anspruch auf diesen hat die stärkste Bezirksfraktion. Dazu soll ein „modernes Verhältniswahlrecht“ auf Gemeinderats- und Landtagsebene kommen. Das ist eine Absage an die grüne Forderung eines strikt proportionalen Verhältnisses, also, dass jede Stimme gleich viel wert sein muss. Dazu Schicker: „Denn wenn alle Kleingruppierungen ins Stadtparlament kommen, ist die Regierbarkeit schwer beeinträchtigt.“ Damit wäre es weiterhin möglich, mit weniger als 50 Prozent der Stimmen die absolute Mandatsmehrheit einzufahren.
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Wien: Erste Details zur Reform des Wahlrechts
08.08.2012 | 17:44 | (Die Presse)
Die Wiener Stadtregierung will bis Jahresende die Wahlrechtsreform unter Dach und Fach bringen: Das Verhältniswahlrecht bleibt, neue Fünf-Prozent-Hürde in den Bezirken und ein Bezirksvize wird gestrichen.
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