Jener Schweizer, der in Wien als Graffiti-Sprayer "Puber" aktiv gewesen sein soll, steht ab Mittwoch wegen schwerer Sachbeschädigung vor Gericht.
Der Schweizer, der als Graffiti-Sprayer "Puber" in Wien aktiv gewesen sein soll, steht am Mittwoch und Donnerstag wegen schwerer Sachbeschädigung vor Gericht. 232 Fakten sind angeklagt. Der 30-Jährige wird sich laut seinem Anwalt Phillip Bischof nur teilweise schuldig bekennen. Richter Wilhelm Mende wird die Verhandlung leiten.
Der Schweizer war 2013 nach Wien gekommen, um in der Bundeshauptstadt als Security zu arbeiten. Doch wie Anwalt Bischof gegenüber der Austria Presse Agentur betont, gebe es bereits seit 2012 die Schriftzüge mit dem Wort "Puber" an den Hauswänden der Stadt. Auch nach der Festnahme des 30-Jährigen seien Tags mit den selben Wortlaut entstanden. "Es gibt unterschiedliche Erscheinungsformen", sagt Bischof. Der Schriftzug habe in den vergangenen Jahren einen "gewissen Hype" entwickelt.
Festnahme im März
Der Schweizer, dem aufgrund der Gesamtschadenshöhe von mindestens 50.000 Euro eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren droht, wurde Anfang März in einer Wohnung im Bezirk Rudolfsheim-Fünfhaus festgenommen. Ein anonymer Hinweis führte die Polizei zu der Wohngemeinschaft, in der der Gesuchte lebte. Der Mann versteckte sich vor den Beamten auf einem Vordach des Hauses, wurde dort aber entdeckt und vorläufig festgenommen. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.
Der Schweizer will sich nur zu Teilen der ihm angelasteten Fakten schuldig bekennen. Nachdem er zunächst von Roland Friis verteidigt wurde, hat nun Phillip Bischof seine Anwaltschaftliche Vertretung übernommen. Ob am zweiten Verhandlungstag ein Urteil ergehen wird, ist fraglich. Neben 30 Privatbeteiligtenvertretern - darunter die Stadt Wien und die Wiener Linien - sind 40 Zeugen geladen, die an den beiden Tagen befragt werden. Laut Bischof gebe es jedoch nur zwei Zeugen, die "Puber" beim Sprayen beobachtet haben.
Gutachter vorsichtig
Die mittlerweile mehr als vier Monate lange U-Haft (Grund: Wiederholungsgefahr) basiert unter anderem auf einem grafologischen Gutachten. Dieses ist allerdings - in der Version, die der "Presse" bereits Ende März vorlag - betont vorsichtig formuliert und spricht in etlichen Fällen gar davon, dass es „nicht entscheidbar" („non liquet") sei, ob bestimmte Schriftzüge von dem Verdächtigen stammen.
(APA/Red.)