Puber-Prozess: Anklage sieht "Sachbeschädigung mit System"

Archivbild: Ein Puber-Tag in Wien-Neubau
Archivbild: Ein Puber-Tag in Wien-Neubau(c) Clemens Fabry / Die Presse
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Der Schweizer Sprayer "Puber" muss sich in Wien vor Gericht verantworten. Ein zweiter Graffiti-Prozess ist bereits mit einem Urteil zu Ende gegangen.

Seit Mittwoch steht in Wien ein Schweizer Sprayer vor Gericht, der unter dem Namen "Puber" unzählige Wände beschmiert haben soll. Der 30-Jährige Renato S. ist der seit vergangenem Jahr in Wien. Staatsanwalt Markus Berghammer legt ihm 232 Fakten zur Last. "Wenn man mit offenen Augen durch die Stadt geht", dann würde man vor allem eines sehen, nämlich "Puber"-Schriftzüge. Sie seien für die Hausbesitzer "eine Plage" und würden einen immensen Schaden anrichten. Der Angeklagte habe "der Stadt seinen Stempel aufgedrückt", so Berghammer.

Der Schweizer mit brasilianischen Wurzeln würde "Sachbeschädigung mit System" betreiben, weswegen ihm in seinem Heimatland bereits ein Verfahren droht. Deshalb sei Renato S. vermutlich im vergangenen Jahr unangemeldet nach Österreich gekommen und hätte hier als U-Boot in Wien gelebt. Um Geld zu verdienen, habe er ab und zu als Security gearbeitet.

2013 sei er von einem Sicherheitsmann beim Sprühen erwischt worden. S. habe dem Mann seinen Namen genannt. Aufgrund dieser Daten sowie durch ein Überwachungsvideo habe man den Schweizer in einer Wiener WG ausfindig gemacht, so Berghammer.

In der Wohnung wurden zahlreiche Spraydosen sowie Graffitiutensilien gefunden. Der 30-Jährige flüchtete mit seinem Laptop aufs Dach und wollte den Computer in einem Kamin versenken. Davon konnten ihn noch die Polizisten abhalten. Auf dem Laptop wurden anschließend zahlreiche Fotos von diversen Graffiti sichergestellt.

Gutachten: "Sehr hohe Wahrscheinlichkeit"

Ein grafologisches Gutachten, das auf der Basis jener Schriftzüge erstellt wurde, bei denen man ihn erwischt hat, kam zu dem Schluss, dass er bei einigen Tags mit "sehr hoher Wahrscheinlichkeit" um jene des 30-Jährigen handelt. Sein Anwalt Phillip Bischof kritisierte, dass jener Sachverständigen nicht vor Gericht geladen wurde.

Der Rechtsvertreter bezeichnete den Strafantrag als "Zumutung". Bei zahlreichen Fakten würde es sich um keinen Schaden handeln, weil die Schriftzeichen abwaschbar oder auf einem Abbruchhaus platziert waren. Einige Fakten seien wiederum doppelt angeklagt. Ein weiterer Fall wurde bereits in einem anderen Verfahren eingestellt. Der Strafantrag liefe ganz nach dem Motto, "wir haben Puber, alle auf ihn. Wo Puber drauf steht, ist auch Puber drin", sagte Bischof.

Der Angeklagte am Mittwoch vor Gericht
Der Angeklagte am Mittwoch vor GerichtAPA/HERBERT PFARRHOFER

Geschädigter: "So kann man das nicht angehen"

Auch Hausbesitzer, die sich dem Verfahren angeschlossen haben, zeigten sich unzufrieden. "So kann man das nicht angehen", meinte ein Immobilieninhaber. Richter Mende musste sich durch ein Konvolut von Fällen kämpfen. Bei einigen waren keine Lichtbilder vorhanden, Privatbeteiligtenvertreter machten andererseits Schmierereien geltend, die in der Anklage gar nicht enthalten waren. Es habe in den vergangenen zwei Tagen 40 weitere Nachtragsstücke gegeben, drei allein am ersten Prozesstag, erwähnte Mende zu Beginn der Verhandlung und sprach den Angeklagten zunächst mit "Herr Puber" an.

Aufgrund der Tatsache, dass sich der Angeklagte nur teilweise geständig zeigte, musste Richter Wilhelm Mende jedes einzelne Faktum mit dem 30-Jährigen durchgehen. Der Angeklagte fühlte sich so gut wie gar nicht für die Produktion eines der angeklagten Tags verantwortlich. Meist antwortete er mit "kann sein" oder "weiß ich nicht".

"Der Schriftzug wird von ziemlich vielen Leuten verwendet", sagte der Angeklagte. Er habe das Wort "Puber" an die 20 bis 30 Mal gesprüht. Auf den Vorhalt Mendes, dass die Art des Schriftzuges, wie sie der Schweizer tätigt, in Wien zumindest 111 Mal vorkomme, meinte der 30-Jährige: "Aber die sind nicht alle von mir und stammen aus einer Zeit, in der ich noch nicht einmal in Wien war." Im Fall einer Verurteilung drohen ihm sechs Monate bis fünf Jahre Haft.

Auch Brite wegen Graffiti vor Gericht

Ebenfalls am Wiener Straflandesgericht war am Mittwoch ein Brite angeklagt, der von 2011 bis 2012 laut Anklage 243 Graffiti vor allem auf U-Bahnen und ÖBB-Garnituren in Wien und Salzburg hinterlassen haben soll. Der 23-Jährige wurde am Nachmittag zu einer Strafe von 18 Monaten, davon vier Monate unbedingt, verurteilt. Da der junge Mann bereits seit 7. März in U-Haft sitzt, wurde er enthaftet. Das Urteil ist rechtskräftig.

(red./APA)

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