Wien: Slowake auch im zweiten Anlauf als Raubmörder verurteilt

APA/HANS KLAUS TECHT
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Ein Slowake wurde 2012 gemeinsam mit einem Landsmann wegen Raubmordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Im wieder aufgenommenen Verfahren wurde nun lediglich die Strafe reduziert.

In einem wieder aufgenommenen Verfahren ist am Freitag im Wiener Straflandesgericht ein 24-jähriger Slowake auch im zweiten Anlauf als Raubmörder verurteilt worden. Die Geschworenen schenkten den Unschuldsbeteuerungen des Angeklagten und den entlastenden Angaben eines bereits rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilten Mittäters mit 6:2 Stimmen keinen Glauben.

Statt der Höchststrafe, die im ersten Rechtsgang über ihn verhängt worden war, fasste der Mann diesmal allerdings eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren aus. Für die Geschworenen war es mehrheitlich erwiesen, dass der Slowake gemeinsam mit einem 33-jährigen Landsmann am 28. Juni 2011 am Liesingbach in Wien-Liesing in räuberischer Absicht Robert A. (33) mit insgesamt 13 Messerstichen zu Tode gebracht und diesem seine Wertsachen - Bargeld, ein Mobiltelefon und etwas Schmuck - weggenommen hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Brief aus dem Gefängnis

Der 24 Jahre alte Slowake war im April 2012 gemeinsam mit seinem älteren Landsmann  wegen Raubmordes rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Am Freitag bekam der Jüngere eine zweite Chance: Nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) die Urteile bestätigt hatte, schrieb der Ältere aus dem Gefängnis einen Brief an die damalige Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP). Darin übernahm er die alleinige Verantwortung für die Tat. Er habe „den Verstand verloren“, weil das spätere Opfer ihn küssen wollte, hieß es.

Staatsanwalt Gerd Hermann forderte nun erneut einen Schuldspruch. Der jüngere Slowake habe „die homosexuelle Neigung des Opfers ausgenützt“ und dieses „heimtückisch in den Park gelockt“. Dort habe er den 33-Jährigen mit seinem bereits rechtskräftig verurteilten Landsmann ermordet.

Staatsanwalt beruft

Dass der 24-Jährige nun eine zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe erhielt, war für Staatsanwalt Hermann nicht akzeptabel. Er meldete unmittelbar nach der Urteilsverkündung Strafberufung an, womit er erkennen ließ, dass für ihn in diesem Fall ausschließlich lebenslang infrage kommt.

Der vorsitzende Richter verwies in der Urteilsbegründung in Bezug auf den neuerlichen Schuldspruch auf den Wahrspruch der Geschworenen, der ex lege keiner näheren Erläuterung bedarf. Bei der Strafbemessung waren das teilweise Geständnis - den inkriminierten Raub hatte der Slowake zugegeben - mildernd, eine Vorstrafe, das Zusammentreffen von zwei Verbrechen und die "besondere Brutalität" wurden dagegen erschwerend gewertet. Bei Betrachtung der Strafzumessungsgründe erschienen dem Gericht 20 Jahre schuld- und täterangemessen.

Der Slowake erbat drei Tage Bedenkzeit. Er hinterließ bei der Urteilsverkündung keinen besonders bewegten Eindruck.

(APA)

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