Die FPÖ muss den Vorwurf des Amtsmissbrauchs gegen die Sozialstadträtin Sonja Whesely unterlassen.
Wien. Die Wiener FPÖ darf nicht mehr behaupten, dass Sozialstadträtin Sonja Wehsely (SPÖ) Beamten der MA 40 rechtswidrige Weisungen für die Prüfung von Mindestsicherungsanträgen erteilte. Die FPÖ hatte Wehsely via Aussendung Amtsmissbrauch vorgeworfen: So hätte sie unter anderem Beamte angewiesen, „alle Mindestsicherungsanträge der neu zugezogenen Ausländer positiv zu erledigen und keine Fragen zu stellen“.
Dagegen hatte Wehsely auf Unterlassung und Widerruf geklagt – und in einem ersten Schritt recht bekommen. Das Handelsgericht Wien verbietet der FPÖ mit einstweiliger Verfügung, die Äußerungen zu wiederholen, die laut Gericht die Tatbestände der Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung erfüllen.
Den Wahrheitsbeweis trat die FPÖ bisher nicht an. Sie zeigte aber parallel zum Verfahren Wehsely bei der Staatsanwaltschaft an. Laut dieser liegt die Anzeige bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. (uw)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.11.2016)