Stadt-Rechnungshof wundert sich über "beurlaubte" Patienten

Der Rechnungshof kritisiert auch die langen Verweildauern in Orthopädie-Abteilungen der städtischen Krankenhäuser.

Auch Patienten können auf Urlaub gehen - wenn auch nicht freiwillig. Denn die Betroffenen werden mitunter heimgeschickt, wenn ein Operationstermin nicht hält. Das hat eine Rechnungshof-Prüfung der Verweildauer in den orthopädischen Abteilungen des Krankenanstaltenverbundes (KAV) ergeben. Die Aufenthalte dort dauern nach Knie- und Hüfteingriffen zudem länger als in anderen Häusern.

Der Wiener Stadtrechnungshof hat die Situation nach der Beschwerde eines Wieners genauer unter die Lupe genommen. Der hatte beklagt, dass er - sowie einige Bekannte - für die Implantation von Knie- oder Hüftendoprothesen im Donauspital jeweils 14 Tage stationär aufgenommen war. Verwandte von ihm hätten in Spitälern anderer Träger bei ebensolchen Behandlungen nur neun Tage bleiben müssen.

Längere Aufenthalte als in anderen Spitälern

Die Beobachtungen im persönlichen Umfeld waren offenbar kein Einzelfall: Im Donauspital sowie in Gersthof und im Otto-Wagner-Spital (OWS) lagen die entsprechenden Zeiten deutlich über den Vergleichswerten der Mitbewerber. Zwar ist die Anzahl der Tage etwa bei den Hüftgelenken zuletzt gesunken, nämlich von durchschnittlich 17,2 auf 15,4 - sie liegt damit aber noch immer über den rund zehn Tagen der anderen Spitäler.

Brisant ist zudem: Letztere hatten einen Leistungszuwachs zu bewältigen, während die Auslastung in den genannten städtischen Anstalten gesunken ist. Am höchsten war die Verweildauer im OWS. Dort wurde eine Reihe von Argumenten dafür ins Treffen geführt. Vakanzen, Langzeitkrankenstände und die Umsetzung der arbeitsrechtlichen Richtlinien hätten zu Verzögerungen geführt.

Mitunter wurden Patienten sogar "beurlaubt". 2015, so wurde im OWS laut Stadt-RH versichert, konnte die Operationsplanung nicht eingehalten werden. Patienten wurden teilweise aufgenommen, sahen sich dann aber mit einem neuen Termin für den Eingriff konfrontiert. Bis zu diesem wurden sie vorübergehend wieder entlassen - ein Vorgehen, das laut den Prüfern "in besonderem Maße" Anlass für Kritik gegeben hat.

KAV verspricht Maßnahmen

Der Stadtrechnungshof empfahl, die Spitals-Aufenthaltsdauer deutlich zu reduzieren - etwa indem nicht mehr der in den städtischen Spitälern offenbar maßgebliche Zeitpunkt der Naht- und Klammerentfernung im Vordergrund stehen solle: "Stattdessen wären unternehmensweit geltende medizinische Standards bzw. Kriterien festzulegen, die - unter Berücksichtigung des Patientinnen- bzw. Patientenwohles - eine Reduktion der postoperativen Verweildauer gewährleisten." Sollte die Belagsdauer sinken, sollte in weiterer Folge auch die Zahl der Akutbetten gesenkt werden.

Der KAV versprach in einer im Bericht enthaltenen Stellungnahme, entsprechende Maßnahmen zu setzen. Eine Kontrolle der Entwicklung der Belagsdauer soll zu Beginn des zweiten Quartals 2017 durchgeführt werden.

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