Im Fürstentum Liechtenstein ist eine Volksinitiative zur Beschneidung des fürstlichen Vetorechts deutlich fehlgeschlagen: Der Nein-Stimmenanteil lag bei 76,1 Prozent. Die Stimmbeteiligung betrug 82,9 Prozent der rund 19.000 Stimmberechtigten. Das wurde am Sonntag in der Hauptstadt Vaduz verlautbart.
Für den Fall einer Annahme der Volksinitiative mit der Bezeichnung "Ja - damit Deine Stimme zählt" hatte Erbprinz Alois, der die Regierungsgeschäfte in Vertretung seines Vaters Fürst Hans-Adam II. führt, mit dem Rückzug des Herrscherhauses gedroht.
In der Hauptstadt Vaduz wurde die Initiative mit 73,9 Prozent abgelehnt. Die Initiative aus dem Kreis der "Liechtensteiner Demokratiebewegung" verfolgte das Ziel, dass das Vetorecht des Fürsten oder dessen Stellvertreters bei Volksabstimmungen abgeschafft wird. Der Monarch hätte demzufolge solche Entscheide nicht mehr durch sein Veto blockieren können. Nach wie vor ein Veto hätten der 67-jährige Fürst Hans-Adam II. oder dessen Stellvertreter, Erbprinz Alois, gegen Parlamentsbeschlüsse gehabt.
Fürstenhaus reagiert erfreut
Das liechtensteinische Fürstenhaus hat erfreut auf die Ablehnung der Volksinitiative zur Beschneidung des Vetorechts des Monarchen reagiert. Eine große Mehrheit der Bevölkerung wolle die bisher so erfolgreiche 300-jährige Partnerschaft zwischen Volk und Fürstenhaus fortsetzen, ließ Fürst Hans-Adam II. am Sonntag in Vaduz verlauten. Der regierende Erbprinz Alois teilte mit, durch das klare Abstimmungsergebnis sei eine gute Grundlage gegeben, um die vielen Herausforderungen zu meistern, die auf Liechtenstein warteten.
Erbprinz Alois äußerte den Wunsch, das "nun alle im Land möglichst konstruktiv für eine glückliche gemeinsame Zukunft zusammenarbeiten". Der Fürst und der Erbprinz bedankten sich in der Hofkellerei in Vaduz bei den Mitgliedern der Interessengemeinschaft "Wir sind Liechtenstein" für deren Einsatz im Abstimmungskampf.
Regierungschef Klaus Tschütscher sagte der Schweizerischen Depeschenagentur, in dieser Volksabstimmung habe es keine Verlierer gegeben. Sowohl Gegner wie Befürworter der Initiative stünden zum dualen System mit Fürstenhaus und Volk, wenn auch mit unterschiedlicher Akzentuierung. Das klare Bekenntnis zum Verfassungsmodell sei Ausdruck des Vertrauens, dass der Landesfürst sein Vetorecht auch künftig zurückhaltend und verantwortungsvoll ausüben werde, sagte Tschütscher. Darin liege der Schlüssel für den politischen Konsens, auf den das Zusammenwirken des monarchischen und des demokratischen Elements in der Verfassung ausgelegt sei.
2003 wurde Fürst politisch gestärkt
Seit 1921 ist Liechtenstein eine parlamentarische Demokratie. Die damals erlassene Verfassung wurde 2003 nach langen Diskussionen geändert, aus denen Fürst Hans-Adam II. politisch gestärkt hervorging. Bei der Volksabstimmung wurde die Demokratiebewegung, die auf mehr Volksrechte pochte, weit abgeschlagen. 64,3 Prozent der Liechtensteiner votierten für die Initiative des Fürsten, der gedroht hatte, sich im Fall einer Niederlage nach Österreich zurückzuziehen. Auf die gegnerische demokratische "Initiative Volksfrieden" entfielen letztlich nur 16,5 Prozent der Stimmen bei einer Wahlbeteiligung von 87,7 Prozent.
Die novellierte Verfassung erweiterte die Kompetenzen des Fürsten erheblich. Der Herrscher hat ein Vetorecht gegen vom Landtag bereits verabschiedete Gesetze, kann bei Bedarf per Notrecht regieren und die Regierung ohne Angabe von Gründen entlassen. Im Gegenzug können die Bürger die Monarchie per Volksabstimmung abschaffen.