Arbeitslosengeld II muss nicht zwingend Arbeitslosigkeit bedeuten. Die Hartz IV-Empfänger untergliedern sich in folgende Gruppen:
- Erwerbsfähig, aber nicht Erwerbstätig
Von den rund 6,7 Millionen Hartz-IV-Beziehern gelten 4,9 Millionen als erwerbsfähig (die nicht Erwerbsfähigen sind zum allergrößten Teil Kinder unter 16 Jahren). Die Erwerbsfähigen könnten demnach einer regelmäßigen Tätigkeit von mindestens drei Stunden am Tag nachgehen. Davon war im September 2009 mehr als jeder Vierte (27,8 Prozent oder 1,366 Millionen) erwerbstätig. Über die Hälfte (774.000) verdiente im Monat weniger als 400 Euro, davon waren 57 Prozent arbeitslos gemeldet. - Arbeitslos
Als arbeitslos im Sinne der Statistik gilt, wer erwerbsfähig ist und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Wenn Alleinerziehende keine Kinderbetreuung finden, die ihnen eine regelmäßige Arbeit ermöglicht, sind sie zwar erwerbsfähig - stehen dem Arbeitsmarkt aber nicht zur Verfügung, werden daher nicht als arbeitslos gezählt. Gleiches gilt für Hartz-IV-Bezieher in Ein-Euro-Jobs und Bildungsmaßnahmen. - Langzeitarbeitslos
Arbeitslos gemeldet waren im Jänner 2010 2,275 Millionen Hartz-IV-Bezieher - sie stellten damit 63 Prozent aller 3,617 Millionen registrierten Arbeitslosen. Gut 41 Prozent aller Arbeitslosen in der Grundsicherung sind langzeitarbeitslos, also länger als zwölf Monate ununterbrochen arbeitslos gemeldet. Ihre Zahl hat sich fast halbiert: Im März 2006 lag sie bei 1,33 Millionen, im Dezember 2009 bei 779.000. - Bildung
Jeder fünfte Arbeitslose in der Grundsicherung hat keinen Schulabschluss, jeder zweite keine Berufsausbildung. - Alleinerziehende
Sie laufen das weitaus größte Risiko, auf Leistungen aus der Grundsicherung angewiesen zu sein. 41 Prozent aller Alleinerziehenden erhalten Arbeitslosengeld II. Dies wird vor allem mit einer fehlenden Kinderbetreuung begründet. In den Jobcentern wurde aber auch beobachtet, dass sich Paare bisweilen nur für den Staat trennen - weil getrennt lebende Paare mit Kindern zusammen unterm Strich mehr Geld erhalten.