Der deutsche Bundespräsident Joachim Gauck hat sich bei seinem Besuch in den Palästinensergebieten zu einem eigenständigen Staat Palästina ausgesprochen. "Deutschland bekennt sich nachdrücklich zur Zwei-Staaten-Lösung und unterstützt die Schaffung eines eigenständigen palästinensischen Staates", sagte Gauck nach einem Gespräch mit Palästinenserpräsident Mahmoud Abbas am Donnerstag. Er sei sich mit Abbas einig gewesen, dass nur Verhandlungen und niemals Gewalt zu diesem Ziel führen werden, sagte Gauck.
Der Bundespräsident betonte, dass Deutschland den Aufbau in den Autonomiegebieten mit jährlich 70 Millionen Euro unterstütze. "Bildung und Sicherheit sind für uns zentrale Elemente", sagte er vor Journalisten. Es sei deutsche Politik, den Palästinensern schon vor einer endgültigen Friedensregelung zur Seite zu stehen.
Abbas macht Israel für Stocken verantwortlich
Es sei wichtig, den Gesprächsfaden wieder aufzunehmen. Er habe Israel bei seinen Unterredungen in Jerusalem zu Zurückhaltung in der Siedlungspolitik aufgefordert. Eine Lösung des Konflikts müsse die Rechte und Ansprüche beider Seiten berücksichtigen. Kritik an Israel vermied der Bundespräsident.
Abbas machte die israelische Seite für das Stocken der Verhandlungen verantwortlich. Das Haupthindernis für eine Lösung sei "die Beharrlichkeit der israelischen Regierung, den Siedlungsbau fortzusetzen".
Netanjahu lehnt ein Einlenken ab
Zuvor war Gauck am Mittwoch mit dem israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu zusammengetrofen. Gauck drückte dabei sein Unbehagen mit Israels Festhalten am Siedlungsbau in den besetzten palästinensischen Gebieten aus. Deutschland und Europa wären "dankbar für jedes Zeichen in der Siedlungspolitik". Der Präsident sehe darin einen "Schlüssel" zur Neubelebung des Friedensprozesses. Netanjahu habe ein Einlenken aber abgelehnt, sagte Gaucks Sprecher.
Der Konflikt könne nicht über die Siedlungspolitik gelöst werden, sondern nur über die Anerkennung des jüdischen Staates, so Netanjahu. International wird die Siedlungspolitik Israels als Verstoß gegen das Völkerrecht gewertet.