PRAG. Am Ende hat Václav Klaus bekommen, was er wollte: eine Ausnahme von der Grundrechtscharta zum neuen EU-Vertrag für sein Land. Darum hat der tschechische Präsident am Dienstag den Vertragstext unterzeichnet, der Weg zur EU-Reform ist frei (siehe oben). Doch zurückgelassen hat er vertriebene Sudetendeutsche, die sich auch über die Bereitschaft zur Ausnahmeregelung bei den anderen EU-Ländern ärgern: Man habe sich symbolisch von ihnen abgewendet. Wie unsinnig die Forderung von Klaus nach der Ausnahme schon von vornherein war, verdeutlichen tschechische Rechtsexperten.
Ausnahme Tschechiens sinnlos
Denen zufolge kann der Vertrag von Lissabon gar nicht rückwirkend gelten. Im Klartext: Die sogenannten Bene?-Dekrete, die die Enteignungen tausender regelten, seien nicht in Gefahr. Dass die europäischen Staats- und Regierungschefs Klaus die Bestandsgarantie gegeben haben, sei im Grunde überflüssig gewesen. Tschechien müsse keine Unterminierung der Dekrete befürchten.
Immerhin hat Klaus mit seiner Forderung die Mehrheit seiner Landsleute hinter sich gebracht. „Reiner Populismus“, wie eine tschechische Zeitung am Dienstag an die Adresse des Präsidenten schrieb. Bleibt abzuwarten, wie Deutschland und Österreich auf Klaus reagieren werden, wenn es dann um die formelle Umsetzung der Klaus'schen Forderung gehen wird, etwa beim EU-Beitrittsvertrag mit Kroatien 2011 oder 2012. Europa insgesamt knickte ein vor der Forderung des Präsidenten nach einem Dauerschutz für die Dekrete, so der Eindruck Betroffener. Aber Europa hat sich nie wirklich für die kollektive Enteignung und Vertreibung der Sudetendeutschen interessiert.
Ungewöhnlich mutige Worte hat allerdings einmal Václav Havel, als frisch gewählter tschechoslowakischer Präsident, am 15. März 1990 gefunden. Ausgerechnet an einem 15.März, dem Jahrestag des Einmarsches Hitlers in die „Rest-Tschechei“: „Sechs Jahre nazistischen Wütens haben ausgereicht, dass wir uns vom Bazillus des Bösen abstecken ließen, dass wir – in gerechter, aber aus übertriebener Empörung – uns das Prinzip der Kollektivschuld zu eigen machten“, so Havel. „Anstatt alle jene zu richten, die ihren Staat verraten haben, verjagten wir sie aus dem Land und belegten sie mit einer Strafe, die unsere Rechtsordnung nicht kannte. Das war keine Strafe, das war Rache.“ Havel äußerte dies gar im Beisein des damaligen deutschen Bundespräsidenten, Richard von Weizsäcker, den er bewusst an jenem Tag nach Prag eingeladen hatte.
Havel war Einzelkämpfer
Dass Havel mit diesen Worten bei den Tschechen auf Unverständnis stieß, war geradezu normal. 40 Jahre war den Tschechen von den Kommunisten eingeredet worden, dass die Vertreibung eine gerechte Folge der Besetzung ihres Landes gewesen sei. Die Vertreibung, verharmlosend „Abschub“ genannt, sei demnach nur die gerechte Strafe für die Verbrechen der Nationalsozialisten gewesen. Wie sehr Havel mit seinen damaligen Worten gescheitert ist, verdeutlichte die Debatte, die durch die Forderung seines Nachfolgers Klaus nach einer Bestandsgarantie für die Bene?-Dekrete durch die EU in Tschechien aufgeworfen wurde. Klaus hat mit seinem Verlangen einen Großteil der Tschechen hinter sich. Eine imaginäre Angst vor möglichen Entschädigungsforderungen der nach dem Krieg Vertriebenen treibt die Tschechen bis heute um.
Klaus vergeht sich in erster Linie an der tschechisch-deutschen „Versöhnungserklärung“ von 1997, die er einst selbst mit Helmut Kohl unterzeichnet hat. Der Tenor: Die Zukunft der tschechisch-deutschen Beziehungen dürfe durch die Schrecken der Vergangenheit nicht mehr belastet werden.
Bis 1946 wurden zwischen 2,5 und drei Millionen Deutsche aus der Tschechoslowakei vertrieben, auf rund 200.000 Deutschsprachige traf das nach 1945 nicht zu. Knapp 40.000 Einwohner Tschechiens bezeichneten sich zu Beginn des Jahrzehnts als Deutsche.