BRÜSSEL.Nächsten Mittwoch werden die beiden EU-Kommissarinnen Viviane Reding und Cecilia Malmström eines der heißesten Eisen in den Beziehungen zwischen Europa und den USA aufgreifen. Sie werden ein neues Mandat für die Verhandlungen über ein Abkommen zur Weitergabe von Banküberweisungsdaten an die USA vorlegen. Ein erster Versuch für dieses Swift-Abkommen ist im Februar am Widerstand des Europaparlaments gescheitert.
Heiß begehrte Swift-Daten
Daraus habe die Kommission gelernt, sagte Reding, die Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft, am Donnerstag bei einer Veranstaltung des European Policy Centre in Brüssel. „Das Mandat wird alle Sicherheitsgarantien enthalten, die das Parlament verlangt.“ Und auch in Washington sei man einsichtig. „Unsere amerikanischen Freunde haben unsere Anliegen verstanden, zumal sie sehr daran interessiert sind, wieder Zugriff auf die Swift-Daten zu bekommen.“
Die Europaabgeordneten haben, quer durch alle politischen Gruppen, drei datenschutzrechtliche Hauptanliegen: Erstens soll Swift nur dann Daten an das US-Finanzministerium weitergeben müssen, wenn es konkreten Verdacht auf Terrorismusfinanzierung gibt. Zweitens sollen die USA solcherart erhaltene Daten nicht an die Sicherheitsbehörden von Drittstaaten weitergeben dürfen. Drittens muss die Weitergabe der Daten (außer bei Gefahr im Verzug) vorab von einem Richter oder einem mit richterlicher Unabhängigkeit ausgestatteten Verwaltungsorgan genehmigt werden. So sieht das auch der europäische Datenschutzbeauftragte.
Wenn man mit Vertretern verschiedener US-Ministerien spricht, zeigt sich schnell der tiefe ideologische Graben, der Europa und Amerika in Fragen von Datenschutz und Privatsphäre trennt. Vereinfacht gesagt, wollen die Europäer, dass Daten nur erhoben werden, wenn das nachweisbar nötig ist, dann so kurz wie möglich gespeichert und baldigst gelöscht werden.
Demgegenüber haben selbst die Datenschutzbeauftragten der jeweiligen US-Ministerien, mit denen „Die Presse“ in den letzten Wochen gesprochen hat, kein Problem damit, wenn vorweg eher mehr als wenig Daten gesammelt und eher lange als kurz gespeichert werden, sofern es Bestimmungen gegen deren missbräuchliche Verwendung gibt. Ein Beispiel: Wenn das US-Finanzministerium von Swift Daten aus dessen in den USA stehenden Computerservern will, genügt dazu eine sogenannte „administrative subpoena“. Das ist eine verwaltungsbehördliche Anordnung, zu einer Vernehmung zu erscheinen oder Unterlagen herauszugeben. In Europa müsste ein Richter zustimmen.
Das US-Heimatschutzministerium hat nun eine Liste der zehn häufigsten „Mythen“ über den US-Datenschutz zusammengestellt, die in Europa kursieren. Nummer sechs besagt, dass das Ministerium die Daten von Fluggästen 99 Jahre lang speichert. Tatsächlich sind es sieben Jahre, mit der Möglichkeit auf weitere acht.
„Das wüsste ich auch gern“
Bloß: Ob kurze Fristen auch gelten, wenn zum Beispiel das FBI Daten vom Heimatschutzministerium anfordert, lässt selbst US-Experten rätseln: „Das ist eine Antwort, die ich selber gerne wüsste“, sagte Mark Koumans vom Heimatschutzministerium am Donnerstag in einem Gespräch mit Journalisten in Brüssel.
Das ist keine theoretische Frage. Im Jahr 2009 gab das Heimatschutzministerium die Daten von 216 europäischen Flugpassagieren, gegen die Ermittlungen liefen, an das FBI und andere US-Agenturen weiter. „Wir suchen Nadeln im Heuhaufen, und wir finden sie“, sagte Koemans.
Kommissarin Reding wägt zwischen Sicherheit und Rechtsschutz anders ab: „Man kann nicht 500 EU-Bürger in Geiselhaft nehmen, bloß weil sich 50 danebenbenehmen.“