WIEN. Das Maßnahmenpaket für ältere Arbeitnehmer war der zehnte Streich, und der elfte folgt sogleich: Nachdem die Sozialpartner bereits seit dem Antritt der rot-schwarzen Regierung Konzepte von der stufenweisen Einführung für 1000 Euro Mindestlohn bis zur gerade heftig umkämpften Sanierung der Krankenkassen der Koalition übermittelt haben, wenden sich Wirtschafts- und Arbeitnehmervertreter einer neuen Aufgabe zu. Denn nun laufen vorerst auf Expertenebene Gespräche über weitere Schritte zur Angleichung der Rechte von Arbeitern und Angestellten an.
Modernisierung, aber wie?
Immerhin stehen dabei für die einzelnen Arbeitnehmer und für Unternehmen zentrale Fragen auf dem Programm, darunter die Kündigungsfristen, Dienstfreistellungen oder die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. „Das soll einigermaßen vereinheitlicht werden“, nennt der für Sozial- und Arbeitsrecht zuständige Leitende Sekretär im ÖGB, Bernhard Achitz, im Gespräch mit der „Presse“ als Ziel. Wobei derzeit nicht in allen Bereichen die Angestellten besser gestellt sind. Bei Arbeitsunfällen seien sogar die Arbeiter günstiger dran, erläutert der Sozialexperte.
Im Zuge der Neuregelung peilt der Gewerkschaftsbund auch günstigere Regelungen, beispielsweise für freie Dienstnehmer, an. Diese sollten nach der sozialrechtlichen Gleichstellung so aussehen, dass Personen, „die in wirtschaftlicher Abhängigkeit von einem Auftraggeber arbeiten“, auch in den Genuss kollektivvertraglicher Schutzbestimmungen kommen. Dabei räumt Achitz gleich von vorneherein ein, dass Differenzen absehbar sind: „Ich kann mir vorstellen, dass sich die Wirtschaftskammer unter Modernisierung etwas anderes vorstellt.“
Grundsätzlich müssten geltende Regelungen für Arbeiter und Angestellte im Zuge einer Modernisierung „durchforstet“ werden. So gebe es beispielsweise noch jahrzehntealte Bestimmungen, wonach – zumindest theoretisch – Mitarbeiter nur wegen ekelerregender Krankheiten entlassen werden können. Achitz rechnet selbst damit, dass die Gespräche einige Monate in Anspruch nehmen werden. Jedenfalls will der ÖGB noch in dieser Legislaturperiode ein Ergebnis auf den Tisch legen.
Innerhalb der Regierung wird derzeit heftig über eine „Alarm“-Regelung diskutiert, welche Maßnahmen zur Sicherung der Pensionsfinanzierung bei einer weiteren Steigerung der Lebenserwartung zu treffen sind. Das will Sozialminister Erwin Buchinger mit Wirtschaftsminister Martin Bartenstein noch im Mai klären.
Invaliditätspensionen umstritten
Der nächste Pensionskonflikt steht schon vor der Tür. Denn bis zum Sommer soll geklärt werden, in welcher Form die Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspensionen neu geregelt werden. Wirtschaftsvertreter verweisen seit längerem darauf, dass die Invaliditätspension nach der von der schwarz-blauen Regierung beschlossenen schrittweisen Anhebung des Frühpensionsalters zum „Schlupfloch“ für einen vorzeitigen Ruhestand geworden sei. Ende April erreichte die Zahl der Invaliditätspensionen mit knapp 444.000 einen neuen Höchststand.
„Das Sparpotenzial, das manche sehen, hält sich in Grenzen“, lautet die Reaktion des Leitenden ÖGB-Sekretärs: „Insgesamt wird es nicht billiger.“ Er tritt dafür ein, das System in beide Richtungen anzugleichen: Denn manche, die nach den geltenden Regelungen krankheitsbedingt in Pension gehen müssen, könnten zumindest noch teilweise einer Beschäftigung nachgehen. Andere Menschen müssten hingegen trotz offenkundiger massiver gesundheitlicher Beeinträchtigung noch arbeiten.
Bei Invaliditätspensionen gibt es eine gravierende Ungleichheit: Angestellte und Facharbeiter können, weil für sie ein sogenannter Berufsschutz gilt, nicht auf andere Tätigkeiten verwiesen werden, weshalb ihnen der Weg in die Pension offensteht. Für ungelernte Arbeitskräfte gibt es keinen solchen Berufsschutz. Achitz stellt gleich vorbeugend fest: „Den Berufsschutz abschaffen, ist für uns keine Lösung!“ Die im internationalen Vergleich hohe Rate an Invaliditätspensionen rühre auch daher, dass diese ab dem Regelpensionsalter in Österreich, anders als in anderen EU-Staaten, weiter als Invaliditätspensionen gelten.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.05.2008)