VfGH: Homo-Adoption, Leichen und Kirchensteuer

VERK�NDUNG DER ENTSCHEIDUNG DES VFGH ZUR VORRATSDATENSPEICHERUNG: GRABENWARTER / GAHLEITNER / HOLZINGER / BIERLEIN /  M�LLER /  KAHR
VERK�NDUNG DER ENTSCHEIDUNG DES VFGH ZUR VORRATSDATENSPEICHERUNG: GRABENWARTER / GAHLEITNER / HOLZINGER / BIERLEIN / M�LLER / KAHR(c) APA/GEORG HOCHMUTH (GEORG HOCHMUTH)
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Brisante Themen warten auf die Verfassungsrichter. Es gilt, verschiedenste Rechtsfragen zu klären.

Wien. Donnerstag startet die Herbst-Session des Verfassungsgerichtshofs (VfGH). Es gilt, verschiedenste Rechtsfragen zu klären. So kämpft eine Wienerin dafür, dass sie nach dem Tod in der Leichenkammer einer privaten Firma bis zur Bestattung aufbewahrt wird. Das Wiener Gesetz sieht aber im Gegensatz zu anderen Bundesländern vor, dass Tote zwingend in eine Leichenkammer der Stadt zu bringen sind (die „Presse“ berichtete). Die Frau sieht sich dadurch in ihrem Recht auf Privat- und Familienleben verletzt.

Weiters wandten sich zwei Frauen, die in eingetragener Partnerschaft leben, an den VfGH: Die eine hat das leibliche Kind der anderen adoptiert. Nun wollen sie gemeinsam ein weiteres Kind adoptieren, was aber verboten ist. Ein Mitglied der Initiative „Religion ist Privatsache“ wiederum hält es für verfassungswidrig, dass der Kirchenbeitrag von der Steuer abgesetzt werden darf. Zudem kämpft ein Gastronom, der Raucher und Nichtraucher auf unterschiedliche Geschoße verteilte, aber keine Tür dazwischen einbaute, gegen seine Strafe.

Gemeindefusionen illegal?

Im Vorfeld der steirischen Wahl 2015 brisant: 41 steirische Orte bekämpfen die Gemeindefusionen. Der VfGH muss nun jede Fusion einzeln prüfen. (aich)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.09.2014)

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