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Ex-VP-Generalsekretär Michael Graff 70-jährig verstorben

07.08.2008 | 14:33 |  (DiePresse.com)

Michael Graff verstarb bereits am 29. Juli, auf Wunsch der Familie wurde die Todesnachricht erst jetzt bekannt gegeben. Der 70-Jährige war anerkannter Justizpolitiker und scharfer Kritiker von Wolfgang Schüssel.

Der frühere ÖVP-Generalsekretär Michael Graff ist im 71. Lebensjahr verstorben. Ein Trauergottesdienst findet am 20. August in der Wiener Schottenkirche statt. Graff starb bereits am 29. Juli, auf Wunsch der Familie wurde die Todesnachricht jedoch erst am heutigen Donnerstag bekanntgegeben.

VP-Generalsekretär Hannes Missethon würdigte Graff als geradlinigen Politiker und aufrichtigen Demokraten. Graffs Familie und die ÖVP verlören mit ihm einen aufrichtigen Menschen, dynamischen Juristen und guten Freund.

Anerkannter Justizpolitiker

Graff war von 1982 bis 1987 Generalsekretär der ÖVP und anschließend Justizsprecher im Nationalrat. Auf seine Initiative wurde die Untersuchungshaft reformiert und die Grundrechtsbeschwerde beim OGH geschaffen.

Neben seinem von allen Parteien anerkannten Wirken in der Justizpolitik wird von Graff wohl vor allem seine Aussage im Präsidentschaftswahlkampf Kurt Waldheims im Jahr 1987 in Erinnerung bleiben, die er letztlich selbst als "unmöglich" qualifizierte: "Solange er nicht sechs Juden eigenhändig erwürgt hat..." kostete ihn den Posten des Generalsekretärs.

Ende 1995 kehrte der CVer in seine Anwalts-Kanzlei in der Wiener Innenstadt zurück und war dann u.a. Verteidiger im Korneuburger Baukartell-Prozess.

Scharfe Kritik an Schüssel

Der noch nie recht zurückhaltende Graff deponierte aber auch nach seinem Abgang aus der Politik noch so manchen Kommentar - in der Regel scharfe Kritik an Ex-VP-Chef Wolfgang Schüssel. So kommentierte er 1997 die Amsterdamer "Frühstücksaffäre" um Schüssel mit den Worten: "Ein überführter Lügner an der Spitze ist wohl keine Reklame für eine christliche Partei." Nach der verlorenen Wahl 2006 forderte  er als erster VP-Altgrande öffentlich Schüssels Rücktritt.

Dennoch war Graff in der ÖVP keine "persona non grata": 2004 nominierte ihn die Partei etwa in das Schiedsgericht des Fairnessabkommens im Präsidentschaftswahlkampf.


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