Asyl: Mikl-Leitner ermöglicht Schubhaft für Dublin-Fälle

Asyl: Mikl-Leitner ermöglicht Schubhaft für Dublin-Fälle
Asyl: Mikl-Leitner ermöglicht Schubhaft für Dublin-FälleAPA/ROLAND SCHLAGER
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Die im Nationalrat beschlossene Gesetzesreparatur mit 1. Juli kommt der Ministerin "zu spät", daher hat sie eine Verordnung erlassen.

VP-Innenministerin Johann Mikl-Leitner hat am Freitag eine Verordnung erlassen, mit der die Schubhaft ab sofort wieder über Dublin-Fälle verhängt werden darf. Das teilte sie am Freitag mit. Für die Grüne Menschenrechtssprecherin Alev Korun ist dies "klar europarechtswidrig". Die Ministerin versuche damit, die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs auszuhebeln, so Korun in einer Presseaussendung.

Da diverse Punkte dem Europarecht nicht stand gehalten hatten, wurde die Schubhaft-Regelung vom Nationalrat im Zuge des jüngsten Fremdenrechtpakets repariert. Ab 1. Juli dürfte die Schubhaft daher soundso wieder verhängt werden. "Das ist mir zu spät", begründete Mikl-Leitner die Verordnung.

Die Dublin-Verordnung regelt die Zuständigkeit der EU-Mitgliedsstaaten für Asylwerber. Das Verfahren gehört demnach in jenes Land, wo der oder die Betreffende erstmalig registriert wurde. Das Dublin III-Abkommen ermöglicht den Mitgliedsstaaten, eine Person zwecks Sicherstellung des Überstellungsverfahrens nach einer Einzelfallprüfung in Haft zu nehmen. Allerdings muss dafür erhebliche Fluchtgefahr herrschen und müssen weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam anzuwenden sein. 

Der VwGH entschied im März, dass die Schubhaft in Dublin-Fällen vorerst nicht mehr verhängtwerden darf, da im österreichischen Fremdenpolizeigesetz nicht normiert war, was unter Fluchtgefahr zu verstehen ist. Dies wurde nun mit dem jüngsten Fremdenrechtspaket repariert.

Kasernen-Prüfung abgeschlossen

Innen- und Verteidigungsministerium haben am Freitag die Begehung jener Kasernen abgeschlossen, die als Flüchtlingsunterkünfte offeriert wurden. Abgeschlossen wird die Evaluierung allerdings erst übers Wochenende, konkreteres soll daher erst am Montag verlautbart werden, hieß es aus beiden Ressorts.

Bei den Begehungen ging es um jene Kasernen, die vom Verteidigungsministerium direkt als Wohnmöglichkeiten genannt wurden, also neben der schon bestehenden Flüchtlingsunterkunft in der Kaserne Freistadt um Horn, Bleiburg, Vomp und Tamsweg. An allen Standorten hat sich die örtliche Politik allerdings schon gegen eine Unterbringung in den Kasernen ausgesprochen.

Inwieweit eine Nutzung möglich wäre, war nun Gegenstand der Prüfungen der Ministeriumsbeamten. Zu klären war dabei etwa, wie man zumindest noch in Teilbetrieb stehende Kasernen so umgestalten kann, dass der militärische Betrieb von den Flüchtlingen getrennt wird.

Noch keine Begehungen fanden auf den Arealen jener Kasernen statt, die als Standorte für Wohncontainer offeriert wurden, z.B. in Fehring, Villach und Bruckneudorf.

(APA)

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