Im Spionage-U-Ausschuss ist der Staatsanwaltschaft am Dienstag erneut vorgeworfen worden, auf Zuruf der Politik gehandelt zu haben. Konkret ging es um Ermittlungen gegen den Grünen Abgeordneten Peter Pilz. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen ihn wegen des Verdachts der Anstiftung oder Beitragstäterschaft zum Amtsmissbrauch in der vom früheren Leiter des Bundeskriminalamts, Herwig Haidinger, ausgelösten Innenministeriums-Affäre ermittelt. Pilz beschuldigt die Staatsanwaltschaft, auf ÖVP-Wunsch gehandelt zu haben.
Die Ermittlungen wurden ausgelöst, nachdem geheime Unterlagen aus dem Innenministerium an die Öffentlichkeit gelangt waren. Da es sich um vertrauliche Akten gehandelt hatte, ermittelte die Staatsanwaltschaft in Folge gegen einen unbekannten Täter bzw. gegen Haidinger wegen Amtsmissbrauchs. Pilz wurde der Beitragstäterschaft verdächtigt. Er hatte Akten auf seiner Homepage publiziert.
"ÖVP-Zuruf und die Staatsanwaltschaft reagiert"
Pilz unterstellt der Staatsanwaltschaft, lediglich auf "Wunsch" des früheren VP-Abgeordneten Helmut Kukacka gehandelt zu haben: "Wie bei den Strasser-E-Mails gibt es einen ÖVP-Zuruf und die Staatsanwaltschaft reagiert."
Der zuständige Staatsanwalt Peter Gildemeister wies das am Dienstag zurück. Die Ermittlungen begründete er so: Es habe die Möglichkeit bestanden, dass Pilz selbst zu Haidinger gesagt habe: "Zeigen sie mir das oder stellen sie mir das zur Verfügung".
Pilz fragte Gildemeister wiederholt nach "konkreten" Hinweisen auf seine Beitragstäterschaft. Der Staatsanwalt erklärte, dass er aufgrund von Berichten des Büros für Interne Angelegenheit (BIA) im Innenministerium, einer "Eingabe" von Kukacka und seiner "persönlichen Wahrnehmung" den Schluss gezogen habe, dass ein Verdacht auf Anstiftung nahe lag.
"Zeugen-Trick" angewendet?
Bei Pilz soll auch wieder der sogenannte "Zeugen-Trick" angewandt worden sein. Der Abgeordnete soll in dem Verfahren zunächst Beschuldigter und dann Zeuge gewesen sein. So soll weiter ermittelt worden sein, obwohl ein Antrag auf Aufhebung seiner Immunität vom Parlament abgelehnt wurde. Das hielt BZÖ-Fraktionsführer Ewald Stadler der Justiz vor.
Hintergrund ist die Bestimmung, wonach gegen Abgeordnete erst ermittelt werden darf, wenn diese vom Parlament an die Justiz ausgeliefert werden. Wenn sie in einem Verfahren nur Zeugen sind, bedarf es aber keiner Auslieferung, um sie etwa zu befragen.
Bekannt geworden ist der "Zeugen-Trick" durch die Erfassung von Handyrufdaten des BZÖ-Abgeordneten Peter Westenthaler, die ebenfalls aufgrund seines Zeugenstatus erfolgte.
