Wien. Lange Zeit verlief der Spitzel- und Spionage-Untersuchungsausschuss ziemlich harmonisch. Doch seit Dienstag ist Feuer am Dach: Die Koalitionsparteien SPÖ und ÖVP schmetterten den Antrag der Oppositionsparteien ab, Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP), Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) sowie die Exminister Maria Berger (SPÖ) und Ernst Strasser (ÖVP) vor den U-Ausschuss zu laden. Jetzt wollen Grüne, Freiheitliche und BZÖ gemeinsam eine Sondersitzung des Nationalrats zu dem Thema einberufen.
„Ich bin nicht bereit, ein Tribunal abhalten zu lassen“, begründete der Fraktionsführer der ÖVP im U-Ausschuss, Werner Amon, seine Weigerung, die Minister zur Befragung zu laden. Und das, obwohl in den bisherigen U-Ausschüssen Ministerladungen zum normalen Prozedere gehörten. Amon begründete seine Weigerung damit, dass es keine Fragen an die Ressortchefs gebe. Der Sachverhalt sei bereits aus der Aktenlage klar ersichtlich, Vorwürfe an die Ressortchefs seien auch in den bisherigen Befragungen nicht geäußert worden. Man könne nicht die halbe Bundesregierung vor den Untersuchungsausschuss laden, nur um eine politische Show abzuhalten.
Dem stimmte auch sein Pendant auf SPÖ-Seite, der Abgeordnete Otto Pendl, zu: „Wenn der Akt die Sachlage klar erscheinen lässt, ist es nicht notwendig, Regierungsmitglieder in den Ausschuss zu laden.“
Ganz anders sehen das klarerweise die Oppositionsparteien. „Wir werden die Öffentlichkeit informieren, wie die Regierung zudecken will“, sagte der freiheitliche Abgeordnete Martin Graf. BZÖ-Fraktionsführer Ewald Stadler kündigte an, dass man sich zur Wehr setzen werde. Und der grüne Abgeordnete Peter Pilz will gleich mehrere Sondersitzungen einberufen, wenn eine nicht reichen sollte.
Im U-Ausschuss selbst ging es abermals um die Vermischung von Zeugen- und Beschuldigtenrolle bei den Abgeordneten. Zeuge war Staatsanwalt Christian Walzi, der Berühmtheit erlangt hatte, weil er in der Causa „Strasser-E-Mails“ ein dickes Aktenkonvolut „übersehen“ haben will. Diesmal ging es um die Affäre rund um den früheren Chef des Bundeskriminalamtes Herwig Haidinger. Walzi wollte gegen den Grünen Peter Pilz vorgehen, der im Parlament aus geheimen Dokumenten zitiert hatte. Als der Nationalrat die Aufhebung der Immunität verweigerte, ließ Walzi Pilz als „Zeugen“ befragen – um dann festzustellen, dass „mangels geständiger Verantwortung des Zeugen“ das Strafverfahren eingestellt werden müsse.
Diese Vorgangsweise war auch dem Justizministerium zu viel. Es rügte den Staatsanwalt, das verfassungsmäßige Immunitätsrecht nicht beachtet zu haben. Pilz: „Handelt es sich hier um einen Bruch der Bundesverfassung?“ Walzi: „Wenn Sie so wollen, ja.“ Passiert ist dem Staatsanwalt ob dieses offensichtlichen Fehlgriffs nichts. Warum das Ministerium nicht einmal ein Disziplinarverfahren eingeleitet hat, würde Pilz gerne die Justizministerin fragen. Nur: Deren Ladung haben die Regierungsparteien ja gerade vereitelt.