Leichen bleiben in städtischer Hand

(c) APA/BARBARA GINDL
  • Drucken

Die Aufbewahrung bis zur Beerdigung hat in Wien weiterhin in der Leichenkammer einer Begräbnisanlage zu erfolgen. Ein privater Bestatter scheiterte mit seiner Klage.

Wien. Es war nicht der erste Versuch, die Vorherrschaft der städtischen Unternehmen bei Leichenkammern zu Fall zu bringen. Schon im Jahr 2014 war eine Wienerin, die nach ihrem Ableben keinesfalls in einer Leichenkammer der Stadt zwischengelagert werden wollte, mit ihrer Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) gescheitert. Nun versuchte ein privater Bestatter, die Regelung von anderer Seite zu Fall zu bringen. Er berief sich darauf, dass die geltende Regelung ihn in seiner verfassungsrechtlich garantierten Freiheit auf Erwerbsausübung beschränke.

Denn während private Bestatter in Wien erlaubt sind, dürfen Leichen vor der Beerdigung nur in der Leichenkammer einer Bestattungsanlage gelagert werden. Daraus resultiere ein Vorrecht der Stadt Wien, klagte der private Unternehmer. Denn der Großteil der Bestattungsanlagen werde von Gesellschaften der Stadt betrieben, der Rest von Glaubensgemeinschaften.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.