Sportbilder dürfen ohne Genehmigung nicht verwendet werden, wenn der journalistische Zusammenhang dabei zu kurz kommt.
Wien. Wann darf eine Zeitung ein Poster von berühmten Sportlern beilegen? Diese Frage hatte der Oberste Gerichtshof kürzlich zu beantworten.
Der Fall reicht bis Anfang Juni 2016 zurück: in eine Zeit, zu der die heimischen Fußballer im Vorfeld der Europameisterschaft auf der Höhe ihrer Popularität standen. Mit den Worten „Ihr tägliches EM-Poster zum Rausnehmen“ bewarb die Zeitung „Österreich“ ihr Extra. Das Versprechen wurde zwar nicht so ganz in die Tat umgesetzt, da es mehrere Tage gab, an denen kein EM-Poster erschien. Manche EM-Mannschaften wurden zudem gar nicht abgedruckt, und manche Teams nur mit alten Fotos und Spielern, die bei der EM gar nicht im Kader standen.