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Spülmittel statt Mineralwasser: Kein Arbeitsunfall

26.08.2012 | 18:41 |  (Die Presse)

Arbeiter verletzt sich auf Weg zur Baustelle schwer: Fehler lag in Bäckerei, wo er Jause kaufte.

Wien/Kom. Wenn Mitarbeiter sich beim Jausnen während der Arbeit schwer verletzen, ist das ihre Privatsache und kein Arbeitsunfall. Diese im wörtlichen und im übertragenen Sinn schmerzhafte Erfahrung musste ein Mitarbeiter eines Haustechnikunternehmens machen, der unterwegs zu einer Baustelle in einer Bäckerei etwas zu essen und zu trinken kaufte und dabei Opfer einer verhängnisvollen Verwechslung wurde: In einer Mineralwasserflasche war statt Wasser eine Industrielauge für eine Spülmaschine, und als er von der ätzenden Flüssigkeit trank, verletzte er sich schwer. Magen und Speiseröhre mussten teilweise operativ entfernt werden, auch infolge ständiger Schluckbeschwerden kann sich der Mann seither nur ungenügend ernähren. Seine Erwerbsfähigkeit ist um 100 Prozent auf null gemindert.

Der Mann klagte die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt auf Zahlung einer Versehrtenrente. Begründung: Der Unfall habe sich auf einer gemeinsamen Betriebsfahrt ereignet, der Jausenkauf bei dieser Bäckerei habe der betrieblichen Übung entsprochen, und deshalb liege ein Arbeitsunfall vor.

So sah es zwar auch das Arbeits- und Sozialgericht, nicht aber das Oberlandesgericht: Es wies die Klage ab. Der evidente Fehler in der Bäckerei sei nicht der betrieblichen Gefahrensphäre am Arbeitsplatz des Klägers zuzurechnen. Der OGH bestätigte (und wies eine ao. Revision zurück): Der Unfall sei nicht durch besondere Gefahrenelemente der versicherten Tätigkeit im Betrieb des Dienstgebers verursacht worden, er hebe sich nicht von den alltäglichen Risken ab, denen jeder ausgesetzt sei (10 ObS 97/12f).


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