Patientenaufklärung: Ohne Milz und Warnung

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Es genügt, bei Operation vor Verlust eines Organs zu warnen; Folgen sind nicht zu erörtern.

Wien. Die von der Judikatur entwickelte Aufklärungspflicht des Arztes vor Operationen reicht weit, sie darf aber, wie es die Gerichte gern ausdrücken, nicht überspannt werden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) billige deshalb eine Entscheidung des Landesgerichts Klagenfurt, wonach die Aufklärung über die möglichen Komplikationen und Risken einer Operation genügte, eine weitere Warnung über die „konkrete Bedeutung allfällig verwirklichter Operationsrisken auf das tägliche Leben des Klägers“ jedoch nicht zu verlangen war.

Der Patient ist unter anderem darüber aufgeklärt worden, dass es bei der in Aussicht genommenen Operation zu einer Verletzung der Milz, allenfalls auch zu einem Totalverlust dieses Organs kommen kann. Es ist für die Immunabwehr des Menschen wichtig; wer keine Milz hat, ist einer erhöhten Gefahr bakterieller und anderer Infektionen ausgesetzt. Davon war vor der Operation allerdings nicht die Rede, und der spätere Kläger erkundigte sich auch nicht danach. Vielmehr gab er zu verstehen, dass er wisse, was es bedeute, wenn Organe verletzt würden.

Die Operation wurde zwar kunstgerecht durchgeführt; es musste aber tatsächlich die Milz entfernt werden. Der Mann klagte daraufhin unter Berufung auf Kunstfehler und mangelhafte Aufklärung auf Schadenersatz.

Das Bezirksgericht St. Veit an der Glan und das Landesgericht Klagenfurt wiesen die Klage jedoch ab und bekamen die Bestätigung (3Ob94/14s): „Es bildet keine vom Obersten Gerichtshof im Interesse der Rechtssicherheit aufzugreifende Fehlbeurteilung, wenn das Berufungsgericht die ärztliche Aufklärung des Klägers vor der Operation, die überdies von zwei Ärzten an zwei aufeinanderfolgenden Tagen vor der Operation erfolgte und dem Kläger somit auch eine längere Überlegungszeit bot, als ausreichend und den operativen Eingriff daher als gerechtfertigt ansah, darf die ärztliche Aufklärungspflicht doch nicht überspannt werden.“ (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.08.2014)

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