Sportkarriere ging schief: Geld für das Studium

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Unterhaltspflicht des Vaters lebt wieder auf.

Wien. Wer in der Anfangsphase einer Sportkarriere scheitert, gilt noch nicht als selbsterhaltungsfähig und darf von seinen Eltern wieder Unterhalt fordern. Das zeigt eine Entscheidung zu einem Sportkletterer.

Der junge Mann begann nach der HTL-Matura ein Soziologiestudium. Dieses brach er aber schon nach einem Semester ab, um Profisportler zu werden. Der Sohn teilte seinem Vater mit, dass dieser die Unterhaltszahlungen „bis auf Weiteres einstellen“ könne. Der Kletterer erzielte nun zwar Einnahmen aus Sponsorgeldern, doch reichten diese nicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Nach eineinhalb Jahren nahm der Mann nun wieder ein (diesmal anderes) Studium auf, das er zielstrebig betreibt.

Der Sohn forderte vom Vater Unterhalt für die Vergangenheit und Zukunft, der Vater die gänzliche Enthebung von der Unterhaltspflicht. Die Gerichte entschieden, dass die Mitteilung des Sohnes, dass der Vater die Zahlungen einstellen könne, als zwischenzeitlicher Verzicht zu werten sei. Für die Zeit der Sportlerkarriere muss der Vater somit keinen Unterhalt nachbezahlen, auch wenn die Sponsorgelder spärlich geblieben sind.

Künftig aber ist der Vater wieder unterhaltspflichtig. Die selbstständige Tätigkeit als Profisportler sei so zu werten, als ob jemand auf Arbeitssuche sei, befand der OGH (2 Ob 7/15s). Wenn die Arbeitssuche oder die selbstständige Karriere scheitere, gelte die betroffene Person noch nicht als selbsterhaltungsfähig und dürfe wieder Unterhalt fordern. (aich)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.08.2015)

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