Richter machte Gattin und Tochter zu Sachwaltern

(c) Clemens Fabry
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Disziplinarvergehen und Amtsmissbrauch zugleich.

Wien/Innsbruck. Er habe dem Ansehen der Justiz, insbesondere der Richterschaft, in der Öffentlichkeit starken Schaden zugefügt, an Gesetzestreue und Objektivität der Richterschaft seien erhebliche Zweifel entstanden: So begründet das Oberlandesgericht Innsbruck (Ds 14/14) die Verurteilung eines oberösterreichischen Richters zu einer Disziplinarstrafe von drei Monatsbezügen. Das Disziplinarvergehen, das dem Mann auch eine bedingte Haftstrafe (drei Monate) und eine Geldstrafe von 6120 Euro wegen Amtsmissbrauchs eintrug: Er bestellte seine Frau und seine Tochter zu Sachwaltern, obwohl er von Entscheidungen über diese Angehörigen gesetzlich ausgeschlossen ist.

20 Jahre nichts gewusst

Der frühere Vorsteher eines Bezirksgerichts und nunmehrige Richter eines anderen rechtfertigte sich damit, dass es oft schwierig gewesen sei, Sachwalter zu finden. In 13 Verfahren setzte er seine Frau ein, einmal seine Tochter – zum Besten der Betroffenen (gemeint: der Besachwalteten), wie er fand. Verteilt über 20 Jahre sprach er seiner Frau 53-mal Aufwandersatz im Ausmaß von insgesamt rund 34.000 Euro zu. Im Disziplinarverfahren gestand der Mann zwar die – angesichts der Beweislage ohnehin nicht zu leugnenden – Fakten zu. Dass er von den genannten Entscheidungen aber ausgeschlossen war, sei ihm nicht bewusst gewesen.

Das nahm ihm das OLG als „vollkommen unglaubwürdig“ nicht ab: In Verfahren, in denen eigentlich ein Rechtspfleger über den Aufwandersatz seiner Frau hätte entscheiden sollen, zog er die Entscheidung an sich, während er sonst sehr wohl den Rechtspfleger walten ließ. Detail am Rande: Die Dienstbeurteilung des Richters lautete immer „ausgezeichnet“. (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.11.2015)

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