220.000 Euro bisheriger Höchstbetrag

Präzedenzfälle. Die Schmerzengeldbemessung richtet sich immer nach dem Einzelfall, orientiert sich aber an vergleichbaren Fällen in der bisherigen Judikatur.

Wien. Das Oberlandesgericht Innsbruck wollte dem Patienten, der unter den Folgen eines Behandlungsfehlers im Spital leidet, einen Betrag von 150.000 Euro zusprechen. Es führte dazu einige Fälle mit Schmerzengeldbeträgen in ähnlicher Höhe an, die der Oberste Gerichtshof den Opfern zuerkannt hatte.


180.000 Euro erhielt ein Kläger, der bei einem Unfall im Jahr 2000 ein schweres Hirntrauma erlitten hatte. Folge war ein schweres organisches Psychosyndrom, das einem apallischen Syndrom, also Wachkoma, gleichkam. Er war an allen Extremitäten gelähmt und konnte sich weder sprachlich äußern noch war er verbal erreichbar (2 Ob 104/06t).


170.000 Euro bekam eine Frau als Teilschmerzengeld (dem noch weitere Beträge folgen konnten), die von einem Traktoranhänger überrollt worden war. Folge: ausgedehnter Weichteilverlust, Gefühllosigkeit im Unterleib, dauerhafte starke Schmerzen, Depressionen und posttraumatische Belastung. Allein in den ersten zwei Monaten nach dem Unfall musste sie sich 22 Operationen unterziehen (2 Ob 83/14s).


160.000 Euro betrug das Schmerzengeld für eine Frau, die 1999 bei einem Unfall ein schweres Schädel-Hirn-Trauma erlitten hatte. Sie war infolge des Unfalls pflegebedürftig, musste einen Rollstuhl benützen und war inkontinent (2 Ob 180/04s).


130.000 Euro sprach der OGH einer Frau zu, die bei einem Unfall im Jahr 2011 von einem Fahrzeug mitgeschleift wurde. Sie erlitt ein lebensbedrohliches Polytrauma mit zahlreichen Brüchen und Prellungen, die zu einer 90-prozentigen Invalidität führten. Die Frau leidet seit dem Unfall unter Todesangst und weiß, dass sie eine verkürzte Lebensdauer hat (2 Ob 175/14w).

All die hier vom OLG zum Vergleich herangezogenen Urteile blieben unter den höchsten bisher zugesprochenen Beträgen. Der OGH hielt maximal 218.018 Euro(drei Mio. Schilling) für angemessen, für ein Opfer mit Schädel-Hirn-Trauma, Lähmung an beiden Armen und Beinen, bewusst erlebtem ständigen Pflegebedarf, maschineller Beatmung, dauernder Todesangst (2 Ob 237/01v). Noch mehr, nämlich 220.000 Euro, sprach bis dato nur das OLG Linz zu (2 R 150/14p): Ein Arbeiter war auf der Tauernautobahn von einem Kleinlaster erfasst und ebenfalls schwer verletzt worden. (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.06.2016)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.