Fußball ins Gesicht: Kein Schadenersatz

(c) Clemens Fabry
  • Drucken

Eine Frau klagte, weil ein Zehnjähriger sie beim Spielen bei einem Volksschulfest verletzt hatte.

Wien. Dass ein Ball abreiße und unabsichtlich jemanden treffe, passiere selbst Profifußballern, meinte das Landesgericht Wels. Und wies die Klage einer Frau ab, die von einem zehnjährigen Buben im Gesicht getroffen und verletzt worden war. Das Ganze war beim Abschlussfest einer Volksschule passiert, wo die Kinder auf der Spielwiese dem Ballspiel frönten. Die Frau war fünf Meter entfernt, ihre Tochter ging mit dem Buben in die Klasse.

Die Frau zog noch vor den Obersten Gerichtshof (OGH). Zumal auch Unmündige unter bestimmten Umständen haften, etwa, wenn sie eine Versicherung haben. Diese sogenannte Billigkeitshaftung setze aber Rechtswidrigkeit voraus, betonte der OGH (3 Ob 111/16v). Auf der Wiese sei das Spielen jedoch erlaubt gewesen. Der Bub habe einem anderen den Ball aus zehn Metern Entfernung zuspielen wollen. Darin könne man keinen Sorgfaltverstoß erblicken. Die Frau erhält kein Schmerzengeld. (aich)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.08.2016)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.