Grasser muss Brettspiel „KHG“ akzeptieren

Archivbild: Karl-Heinz Grasser
Archivbild: Karl-Heinz GrasserClemens Fabry / Die Presse
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Der Ex-Minister scheitert mit seiner Klage gegen das Spiel „Korrupte haben Geld“. Die Höchstrichter geben der Kunstfreiheit den Vorzug.

Wien. Der frühere Finanzminister Karl-Heinz Grasser ist endgültig mit seiner Klage gegen die Herausgeber eines Brettspiels namens „KHG“ gescheitert. Das geht aus einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) hervor.

Bei dem Brettspiel steht das Kürzel „KHG“ als Kurzform für „Korrupte haben Geld“. KHG ist aber auch das Kürzel für Karl-Heinz Grasser. Das Spiel widmet sich in humorvoll-satirischer Weise österreichischen Korruptionsfällen. In einem der Fälle („Schwiegermutter“) wird Grasser sogar namentlich genannt.

Das Höchstgericht betonte, dass in der Causa der Persönlichkeitsschutz Grassers auf der einen, und die Meinungsäußerungs- und Kunstfreiheit auf der anderen Seite abzuwägen sei. Satire, so betonten die Höchstrichter, sei eine Form des künstlerischen Ausdrucks, lebe von Übertreibung und Verzerrung der Realität und ziele naturgemäß darauf ab, zu provozieren.

Grasser öffentliche Person

Grasser könne als Person des öffentlichen Lebens auch nicht den selben Schutz des Privatlebens erwarten wie andere. Im Ergebnis bestätigte der OGH die Ansicht der Vorinstanzen, wonach die Kunstfreiheit vorgehe. Zumal gegen Grasser seit Jahren wegen Korruption ermittelt werde.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 2. Dezember 2016)

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