Abstecher kostet Feuerwehrmann Versehrtenrente

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THEMENBILD: MOTORRAD / VERKEHR / SICHERHEITAPA/HERBERT PFARRHOFER
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Weil ein Mann nicht direkt von der Arbeit zur Übung der Freiwilligen Feuerwehr fuhr, wird sein Motorradunglück nicht als Arbeitsunfall anerkannt. Der Mann hat zwischendurch einem Verein beim Aufräumen geholfen.

Wien. Ein Abstecher zu den Dorfbuam zwischen Arbeit und Freiwilliger Feuerwehr kostete einen Mann den Unfallversicherungsschutz. Das zeigt ein aktueller Fall, der vom Obersten Gerichtshof (OGH) entschieden wurde.

Grundsätzlich genießen Personen, die der Freiwilligen Feuerwehr dienen, auch in Ausübung dieses Amtes den beruflichen Schutz der Unfallversicherung. Dieser gilt auch für Anreise oder Abfahrt zu und von der Feuerwehr. Wer dabei verunglückt, hat Anspruch auf die Leistungen der Unfallversicherung, wie etwa eine bessere Therapie oder eine Rente.

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