Der Verwaltungsgerichtshof gesteht einem Vater eine außergewöhnliche Belastung zu.
Wien. Steuerpflichtige, deren Kinder ihre Ausbildung nicht im Einzugsgebiet ihres Wohnorts absolvieren können, haben wegen der Mehrkosten Anspruch auf eine steuerliche Entlastung: 110 Euro können dafür monatlich pauschal als Steuerfreibetrag abgezogen werden. Die entscheidende Frage ist aber: Wie weit reicht der Einzugsbereich?
Die Antwort hängt einerseits davon ab, wie weit die Ausbildungsstätte – egal, ob Schule, Universität oder Lehrstelle – vom Wohnort entfernt ist. Ist sie weiter weg als 80 Kilometer, steht der Pauschalbetrag dem Unterhaltspflichtigen jedenfalls zu. Bei einer geringeren Entfernung kommt es darauf an, wie das Kind mit öffentlichen Verkehrsmitteln hin- und zurückkommt: Dauert jede Fahrt laut Fahrplan länger als eine Stunde, ist die Benützung der Öffis nicht zumutbar, der Pauschalbetrag anzuerkennen.