Eine Frau klagte die Wiener Linien, weil sie beim Wechsel von Bus zur Bim an einer Haltestelle ausgerutscht war. Trotz Jahreskarte sei das Umsteigen nicht versichert, sagt der OGH.
Wer eine Fahrkarte kauft, schließt einen Vertrag mit einem Verkehrsunternehmen und genießt daher auch dessen Schutz. Doch wie weit geht dieser? Diese Frage galt es vor Gericht zu klären.
Es war ein Februartag vor sechs Jahren, als eine Frau in Jedlersdorf im Nordosten Wiens aus dem Bus der Linie 32A stieg. Sie wollte in die Straßenbahn umsteigen. Zur Haltestelle der Linien 30 und 31 musste sie aber ein kurzes Stück gehen. Auf dem Weg dorthin, im Bereich einer anderen Autobushaltestelle (an der etwa auch die Buslinie, mit der sie gekommen war, in der Gegenrichtung hält), kam die Frau auf einer Eisplatte zum Sturz. Sie brach sich das linke Sprunggelenk.