Erfrierungen sind kein Unfall

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Ein Mann, der Dauerschäden nach einer Bergtour hat, geht vor Gericht leer aus.

Wien. Muss die private Unfallversicherung zahlen, wenn ein Tourengeher von schlechtem Wetter überrascht wird und sich im Zuge des Aufstiegs allmählich Erfrierungen zuzieht? Diese Frage galt es vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) zu klären.

Der Betroffene, ein Tourengeher, hatte aus alpintechnischer Hinsicht richtig gehandelt, als sich das Wetter verschlechterte. Mit einem Freund war der Mann über die Nollen-Route am Mönch in der Schweiz unterwegs, als ein stürmischer Wind mit Böen von 77–88 km/h aufzog. Die Temperatur sank auf minus zehn bis minus zwölf Grad. Ungemütlich, aber bei einer Höhe von circa 4000 Metern nicht unüblich. Ein Abstieg hätte fünf bis sechs Stunden gedauert, weil man sich hätte abseilen müssen. Der Aufstieg hingegen sollte nur noch zwei bis drei Stunden dauern, weswegen die Männer diesen fortsetzten. Auch wenn der Aufstieg schwerer fiel als sonst, weil statt des üblichen Firnschnees blankes Eis auf dem Weg lag. Es bestand aber nie eine Notsituation.

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