Wien (aich). Die öffentlich zugänglichen Filialräumlichkeiten der Post werden per Videokamera überwacht. Allerdings: Die Überwachung zur Aufdeckung von Banküberfällen sei „Schnee von gestern“, erklärte Thomas Strohmaier von der Rechtsabteilung der Post AG. Viel öfter passiere es, dass die Polizei das Videomaterial sehen wolle, um Diebesbanden auszuforschen. Diese verschicken ihre Beute nämlich sehr gern (und verhelfen der Post so zu einem Zusatzverdienst).
In welchen Fällen die Post ihr Videomaterial herausgibt, wollte Strohmaier bei seinem Vortrag bei den Wiener Oktobergesprächen allerdings nicht verraten. Die Polizei interessiert sich aber manchmal auch für das Material, um gegen die Post selbst zu ermitteln. So erstattete eine Frau Anzeige, weil sie sich verletzt hatte. Sie betrat eine Postfiliale, bei der die Tür über einen Bewegungsmelder verfügt. Die Frau steckte aber ihre Krücke in den kleinen, gerade noch offenen Spalt. Die Tür ging nicht auf, es kam zum Sturz.
Kein Schmerzengeld dank Video
Die Erfahrung zeigt: Das Videomaterial kann auch zur Entkräftung von Kundenbeschwerden eingesetzt werden. So rutschte eine andere Frau in einer Post-Filiale aus und forderte daraufhin Schmerzengeld. Auf dem Video habe man aber gesehen, dass ein großes Schild auf die Rutschgefahr hinwies, erzählte Strohmaier.