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Staatshaftung: Geschädigter Anleger blitzt ab

01.11.2009 | 21:23 | PHILIPP AICHINGER (Die Presse)

VfGH verneint Ersatzpflicht Österreichs: Anspruch verjährt.

WIEN. Bereits vor der aktuellen Finanzkrise gab es geschädigte Anleger: Im November 2003 schlitterte das Wiener Investmenthaus FMS in die Insolvenz. Millionen Euro Anlegergelder waren veruntreut worden. Geschädigte Anleger versuchten darauf, die Republik Österreich für die Schäden haftbar zu machen.

So auch eine Person, die einen Schaden von 250.900 Euro erlitt. Der Geschädigte versuchte, über eine Staatshaftungsklage seinen Verlust in Grenzen zu halten. Der Vorwurf: Der österreichische Gesetzgeber habe eine EU-Richtlinie über die Entschädigung von Anlegern nicht korrekt umgesetzt. Die Richtlinie hat vorgesehen, dass Mitgliedstaaten ein „Anlegerentschädigungssystem“ mit einer Deckung von 20.000 Euro einrichten. Der österreichische Gesetzgeber zog den Begriff des Wertpapierdienstleistungsunternehmen vor einer Novellierung im Jahr 2007 aber eng, FMS fiel nicht darunter. Hätte Österreich korrekt gehandelt, würde er die 20.000 Euro bekommen, meinte der Mann.

Der Verfassungsgerichtshof gab dem Geschädigten aber in einer aktuellen Entscheidung (A3/09) einen Korb. Zwar lägen die Voraussetzungen für eine Staatshaftungsklage vor. Allerdings sei der Anspruch des Geschädigten schon verjährt. Dieser habe nämlich bereits im Dezember 2004 die Umstände, die für eine Staatshaftungsklage sprechen, erfahren. Die Klage reichte er aber erst am März 2009 ein. Für das Einbringen der Klage hätte man drei Jahre Zeit gehabt.

 

Hoffnung dank Amtshaftung

Die FMS-Geschädigten hätten aber noch „gute“ Chancen auf Entschädigung, sagte Anwalt Ulrich Salburg zur „Presse“. Die Betroffenen können hoffen, im Wege der noch anhängigen Amtshaftungsklage erfolgreich zu sein. Für die Amtshaftungsklage hat die Republik einen Verjährungsverzicht abgegeben. Dieser gelte aber nicht auch für die Staatshaftungsklage, entschied der VfGH.


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