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Prüfbericht: Rechnungshof für straffere Zivilverfahren

03.11.2009 | 18:47 |  (Die Presse)

Justizressort sieht kaum direkte Einflussmöglichkeit zur Beschleunigung.

Wien (red.). Bei der Dauer der Verfahren in Zivilrechtssachen gibt es in Österreich zwischen Gerichten „markante Unterschiede“. Bei Bezirksgerichten betrug die Dauer zwischen 3,5 und 15,3 Monaten, bei Landesgerichten zwischen 12,8 und 20 Monaten. Darauf macht der Rechnungshof in einem seit Dienstag vorliegenden Prüfbericht aufmerksam.

Insgesamt liegt Österreich bei der Dauer von Zivilverfahren im internationalen Vergleich trotz der markanten Unterschiede in Einzelfällen auf dem fünften Platz unter 28 Staaten. Im Durchschnitt dauerten Verfahren 2007 bis zu einer Entscheidung bei den Bezirksgerichten 8,6 Monate, bei Landesgerichten 16,3 Monate. Bei Bezirksgerichten waren laut Rechnungshof zwei Prozent der Verfahren von überlanger Dauer mit mehr als drei Jahren, bei den Landesgerichten knapp zehn Prozent.

Die Rechnungshofprüfer sehen die Ursache für eine lange Dauer in einer „wenig straffen Verfahrensführung durch die Richter“. Das Justizministerium kann darauf kaum Einfluss nehmen und macht in einer Stellungnahme dazu geltend, dass die Gestaltung eines Verfahrens eine richterliche Entscheidung sei. Eine Beschleunigung sei nicht unmittelbar, sondern nur durch Rahmenbedingungen wie etwa die Personalausstattung und durch gezielte Aus- und Weiterbildung möglich.


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