WIEN (aich). Ab Jänner gelten wieder neue Regeln im Asylverfahren: Das Stellen von Folgeanträgen, die vor Abschiebung schützen, wird erschwert. Neben dem Strafverfahren kann leichter gleichzeitig ein Ausweisungsverfahren begonnen werden. Die Altersfeststellung per Röntgen wird erlaubt. Minderjährige haben Vorteile im Asylverfahren. Die Regierung verspricht sich durch diese Maßnahmen Erfolge im Kampf gegen den Asylmissbrauch.
Verfassungsrichter Kurt Heller warnte beim Rechtsschutztag hingegen davor, „ununterbrochen ein Gesetz zu ändern“. Genügend Personal sei für schnelle Verfahren wichtiger als neue Gesetze. Die Novelle werde jedenfalls wieder „zu unzähligen Beschwerden“ beim Höchstgericht führen.