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OGH: Republik haftet für Schäden von Amis-Kunden

26.07.2012 | 17:44 |  (Die Presse)

Anleger, die sich nicht mit der Republik Österreich verglichen haben, sollen Schäden ersetzt bekommen, die von niemandem sonst abgedeckt werden. Finanzdienstleister Amis war im Jahr 2005 in Konkurs geschlittert,

Wien/red./apa. Sieben Jahre hat es gedauert, nun hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden, dass die Republik Österreich für Schäden, die Kunden des Finanzdienstleisters Amis erlitten haben, haftet. Der Finanzdienstleister war 2005 in Konkurs geschlittert, zwei Vorstände wurden wegen Betrugs verurteilt, der Republik daraufhin Aufsichtsmängel vorgeworfen. Der Gesamtschaden beträgt 65 Mio. Euro, etwa 15.000 Anleger sind betroffen.

Jene Anleger, die sich nicht mit der Republik vergleichen, haben damit die Chance, ihren nominellen Schaden zur Gänze ersetzt zu bekommen. Das gab Anlegeranwalt Harald Christiandl am Donnerstag bekannt. Sie sollen jene Schäden ersetzt bekommen, die sie aus keiner anderen Quelle erhalten, etwa der Konkursmasse oder den Luxemburger Sicav-Fonds (von ihnen sollen 60 Prozent abgedeckt werden).

Republik bietet 27 Prozent Abfindung

Zahlreiche Anleger haben ein Vergleichsangebot des Staats angenommen und erhalten 27 Prozent ihrer Forderungen. Für sie gilt das neue Urteil nicht. Bisher hat die Republik geschädigten Anlegern 28,57 Mio. Euro bezahlt, sagte Wolfgang Peschorn von der Finanzprokuratur. 10.003 Anleger hatten sich an die Finanzprokuratur gewandt, 7329 wurden abgefunden. Das Abfindungsangebot bestehe weiter, sagte Peschorn.
Durch das OGH-Urteil erwartet er keine neuen Belastungen. Die Ansprüche könnten weniger werden, da das Gericht die Haftung auf die nach dem 1. Jänner 2002 entstandenen Schäden eingeschränkt habe. Auch sei das Urteil nur eine Feststellung, jeder einzelne Anleger müsste ein Leistungsbegehren geltend machen.


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