Tabaksteuer auf Schmuggelware bei Durchfuhr?

(c) Clemens Fabry
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Verwaltungsgerichtshof will EU-Vorabentscheidung.

Wien. Können geschmuggelte Zigaretten in der EU jedes Mal mit Tabaksteuer belegt werden, wenn sie auf ihrem Transport Binnengrenzen passieren? Auf diese Frage läuft ein Ersuchen um Vorabentscheidung hinaus, das der Verwaltungsgerichtshof an den EU-Gerichtshof gerichtet hat. Der VwGH hätte nach eigenen Worten keine Bedenken, wenn der Verbrauchsteueranspruch im Durchfuhrmitgliedstaat Österreich nicht entstünde, sondern erst im Zielland; er ist sich angesichts der bisherigen EuGH-Judikatur aber nicht ganz sicher (2012/16/0119).

Ein Lkw-Fahrer hatte auf fünf Fahrten 12,7 Mio. Zigaretten hinter Tarnladungen von Tapeten oder Keksen verborgen von Ungarn nach England transportiert. Weil die Route über Österreich führte, verlangte das Zollamt Wien von ihm Tabaksteuer in Höhe von 1,2 Mio. Euro. Er wehrte sich dagegen mit der Behauptung, dass er vom Vater seiner damaligen Lebensgefährtin angeworben worden sei, keinerlei Informationen über den Umfang der Lieferungen gehabt habe und zu keiner Zeit berechtigt gewesen wäre, über die illegale Fracht wirtschaftlich zu verfügen. Dessen ungeachtet bestätigte der Unabhängige Finanzsenat die Steuerpflicht, woraufhin der Fahrer den VwGH anrief. (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.09.2014)

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