Justizminister könnte Staatsanwaltschaft blockieren.
Wien. Zur geplanten Reform des ministeriellen Weisungsrechts gegenüber der Staatsanwaltschaft meldet sich nun Manfred Burgstaller kritisch zu Wort. Zwar begrüßt der Strafrechtsexperte und Rechtsschutzbeauftragte beim Innenministerium die Reform insgesamt; im Zuge der geplanten Reduktion der Berichtspflichten könnte sie aber einen Missbrauch durch den Justizminister ermöglichen.
Der Minister soll ja nur noch über die geplante Enderledigung durch die Staatsanwaltschaft informiert werden. Ist die Information undeutlich, unvollständig oder widersprüchlich, soll er die Staatsanwaltschaft um erneute Vorlage „ersuchen“. Das wäre keine Weisung und unterläge nicht der Kontrolle durch den neuen Weisenrat. In einer Stellungnahme zum Entwurf ortet Burgstaller daher die Gefahr, dass der Minister mit wiederholten „Ersuchen“ Anklagen oder Einstellungen der Staatsanwaltschaft unkontrolliert blockieren könnte. Burgstaller plädiert dafür, diese Ersuchen einfach zu streichen. Außerdem soll die Vorauswahl für Mitglieder des Weisenrats nicht dem Generalprokurator, sondern dem (ministerferneren) Rechtsschutzbeauftragten beim Justizminister anvertraut werden. (kom)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.05.2015)