EuGH kippt Preisbindung für Medikamente

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Die deutsche Regelung verstößt gegen EU-Recht. Wie ist die Lage in Österreich?

Luxemburg/Wien. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Mittwoch festgestellt, dass die deutsche Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente gegen EU-Recht verstößt. Die Regelung sei eine ungerechtfertigte Beschränkung des freien Warenverkehrs. Das Urteil sorgt in Deutschland für erheblichen Wirbel. Denn derzeit kostet ein rezeptpflichtiges Medikament in jeder deutschen Apotheke gleich viel. Laut Angaben des Berliner Gesundheitsministeriums sei damit sichergestellt, dass Arzneimittel nicht zu teuer werden. Außerdem könne man Patienten im Krankheitsfall nicht zumuten, die Preise zu vergleichen. Weiters sei mit der Rechtslage gewährleistet, dass es im ganzen Land eine flächendeckende Versorgung mit Apotheken gibt. Doch der EuGH spricht sich für mehr Wettbewerb aus.

Apotheker sind entsetzt

Anlass für das Urteil des EuGH gab die Deutsche Parkinson-Vereinigung. Das ist eine Selbsthilfeorganisation, die von Menschen mit Parkinson'scher Krankheit gegründet wurde. Die Vereinigung, die 23.000 Mitglieder hat, hat sich mit der niederländischen Versandapotheke Doc Morris zusammengetan. Mitglieder, die bei Doc Morris im Internet Medikamente bestellten, erhielten einen Rabatt. Dagegen schritt die deutsche Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs ein. Schließlich landete der Fall vor dem Europäischen Gerichtshof.

Die deutschen Apotheker sind über den Richterspruch entsetzt. „Europas höchste Richter haben den eindeutigen Willen des deutschen Gesetzgebers ausgehebelt und die Entscheidung der obersten deutschen Gerichte negiert“, heißt es in einer Stellungnahme der Vereinigung deutscher Apothekerverbände.

Die niederländische Online-Apotheke DocMorris freut sich über den Sieg. Man habe den Kunden Rabatte immer „zulasten der eigenen Marge“ gewährt, sagt Doc-Morris-Chef Olaf Heinrich. Chronisch kranke Menschen, die besonders viel Geld für Medikamente ausgeben, würden sich dadurch jährlich mehrere Hundert Euro ersparen, so Heinrich. DocMorris bietet daher wieder Rabatte an. Der Verband der deutschen Pharmafirmen erwartet, dass nun der Druck auf die Medikamentenpreise zunehmen wird.

Wie sieht die Rechtslage in Österreich aus? „Die EuGH-Entscheidung hat keine Auswirkungen auf Österreich“, sagt Max Wellan, Präsident der Österreichischen Apothekerkammer. Denn in Österreich sei der Versand von rezeptpflichtigen Medikamenten nicht erlaubt. Aus Gründen der Arzneimittelsicherheit dürfen Apotheken in Österreich rezeptpflichtige Medikamente ausschließlich im direkten Kontakt abgeben. Nur bei rezeptfreien Medikamenten ist ein Versand möglich. Auch bei der Preisfestsetzung ist die Rechtslage in Österreich anders als in Deutschland.

In Österreich können die Pharmafirmen den Fabrikabgabepreis für ein Medikament grundsätzlich frei festlegen, allerdings müssen sie darüber das Gesundheitsministerium informieren. Im Ministerium kann eine Preiskommission bei Bedarf einschreiten. Zum Fabrikabgabepreis kommen noch Aufschläge durch den Großhandel und die Apotheken hinzu. Die Höhe dieser Aufschläge sind klar geregelt.

Schon seit Längerem gibt es in Österreich eine Diskussion über den Verkauf von rezeptfreien Medikamenten. Denn die Drogeriekette DM will in ihren Filialen auch rezeptfreie Medikamente anbieten, was in Österreich nicht erlaubt ist. Daher hat DM den Verfassungsgerichtshof angerufen. Eine Entscheidung liegt noch nicht vor. Auch wenn das EuGH-Urteil keine unmittelbaren Auswirkungen habe, spüre DM durch das EuGH-Erkenntnis „einen deutlichen Rückenwind auch für unser Anliegen“, sagt DM-Geschäftsführer Harald Bauer. Denn der EuGH habe im Urteil die Vorteile für die Patienten herausgestrichen, die sich durch mehr Wettbewerb ergeben.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.10.2016)

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