Von einer unmittelbaren Senkung der Lohnnebenkosten für alle ist die von der Regierung angekündigte Maßnahme meilenweit entfernt.
Zugegeben. Auf das Modell zu diesem Zeitpunkt hinzuhauen ist nicht fair. Denn erstens liegt es in gesetzlich formulierter Form noch nicht vor, und zweitens kann man die Wirksamkeit eines Modells erst im Nachhinein beurteilen. Aber eines kann man zu diesem Zeitpunkt sehr wohl: die vier Seiten aus dem „Vortrag an den Ministerrat betreffend Umsetzung ,Beschäftigungsbonus‘“ analysieren und versuchen, einen Hauch einer Idee zu bekommen, wie der „Beschäftigungsbonus“ und die groß angekündigte Lohnnebenkostensenkung umgesetzt werden soll.
Stellen wir klar: Es handelt sich um keine Lohnnebenkostensenkung, sondern eine Förderung. Das steht auch so im Ministerratspapier. Die Behauptung, dem Anspruch einer Lohnnebenkostensenkung zu genügen, entspringt wohl eher einer PR-Feder, als die skizzierte Umsetzung dieser Maßnahmen tatsächlich andeutet. Eine Lohnnebenkostensenkung würde etwa die Senkung der Krankenversicherungsbeiträge für Dienstgeber darstellen, die unmittelbar wirksam ist. Für alle.