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Rapid: Im Wiederholungsfall – Ausschluss

28.08.2012 | 17:01 |  (Die Presse)

Rapid wurde nach den Vorfällen beim Play-off-Spiel der Europa League in Saloniki von der Uefa zu einem „Geisterspiel“ und zu einer Geldstrafe von 75.000 Euro verurteilt. Mit einer Bewährung von drei Jahren.

Wien/AG/WIE. Man hat es geahnt, dennoch ist man bei Rapid zerknirscht. Denn die Strafe für den österreichischen Rekordmeister ist hart ausgefallen. Dass die Ausschreitungen beim Play-off-Spiel der Europa League in Saloniki ein Nachspiel haben, war den Verantwortlichen klar. Die Europäische Fußballunion (Uefa) hat bereits am Sonntag die Vereine über das ihnen blühende Strafausmaß informiert, Saloniki und Rapid haben am Dienstag die schlimmsten Strafen in der ersten Instanz ausgefasst.

Die Hütteldorfer wurden zu einem Europacup-Heimspiel ohne Zuschauer sowie zu einer Geldstrafe von 75.000 Euro verdonnert. Für die Griechen fiel das Urteil noch härter aus. Saloniki wurden drei „Geisterspiele“ verordnet und muss 150.000 Euro berappen.

Die Kontroll- und Disziplinarkommission der Uefa hat Wort gehalten, sie hatte bereits in einem Schreiben angekündigt, empfindliche Strafen zu verhängen. Sowohl Rapid als auch Paok drohen des Weiteren nun ein Ausschluss aus einem internationalen Uefa-Bewerb, für den man sich in den nächsten fünf Jahren sportlich qualifiziert, sollte es erneut zu Ausschreitungen kommen. Diese Strafe wurde mit einer Bewährung von drei Jahren ausgesprochen.

Das Rückspiel am Donnerstag dürfen die Hütteldorfer noch im Hanappi-Stadion vor ausverkaufter Kulisse bestreiten. Der Zuschauerausschluss würde damit erst in der Europa-League-Gruppenphase bzw. im Fall eines Ausscheidens erst im Zuge einer zukünftigen Europacup-Teilnahme schlagend werden.

Damit verhängte der Uefa-Ausschuss die vom Chefankläger Jean Samuel Lauba in dieser Causa geforderten Höchststrafen. Sowohl Rapid als auch Paok kündigten Einspruch gegen die erstinstanzlichen Urteile innerhalb der nächsten drei Tage an. Somit muss sich nun der Uefa-Berufungssenat mit diesem Fall befassen. Im Gegensatz zur erstinstanzlichen Entscheidung besteht im Verfahren der zweiten Instanz die Möglichkeit, persönlich Stellung zu nehmen. Die Entscheidung des Berufungssenates ist verbandsintern endgültig, sie kann in weiterer Folge nur noch beim Internationalen Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne beeinsprucht werden.

800 Paok-Fans in Wien erwartet

Sieben Rapid-Anhänger waren am vergangenen Donnerstagabend nach den schweren Ausschreitungen im Toumba-Stadion in Thessaloniki vorübergehend festgenommen worden. Aus dem Gästesektor hatten Schlachtenbummler rund 20 Minuten vor Spielbeginn Leuchtraketen auf den Paok-Sektor abgefeuert, woraufhin Saloniki-Fans zum Gegenangriff übergingen, auf den Platz stürmten und pyrotechnische Gegenstände auf die Rapid-Anhänger schossen.

Bereits vor dem Stadion war es zu Randalen gekommen. Um die Paok-Fans vor den Toren des Rapid-Sektors halbwegs zu bändigen und Zusammenstöße beider Gruppierungen wie bereits am Nachmittag in der Innenstadt zu vermeiden, hatte die in zu geringer Personenzahl aufmarschierte Polizei sogar Tränengas eingesetzt.

Die Kontroll- und Disziplinarkommission der Uefa führte „Zuschauerausschreitungen (Artikel 6 der Rechtspflegeordnung/RPO), Sachbeschädigungen (Art. 11, 2 der RPO) sowie vor allem das „Zünden und Werfen von Gegenständen und Feuerwerkskörpern“ als Verfehlungen des Rapid-Anhangs an. Österreichs Rekordmeister teilte in einer ersten Reaktion mit, dass ein Geisterspiel „aufgrund von Verfehlungen eines Teils der mitgereisten Fans bei einem Auswärtsspiel nicht verhältnismäßig“ sei und deshalb Einspruch gegen das Urteil eingelegt werde.
Zum Rückspiel in Wien werden rund 800 Paok-Fans erwartet. Die Sicherheitsvorkehrungen der Polizei werden größer als bei einem Wiener Derby sein.


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