Im seit über einem Jahr lodernden Patentstreit zwischen Apple und Samsung hat der südkoreanische Konzern vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf einen Pyrrhussieg errungen. Der 20. Zivilsenat wies einen Antrag von Apple ab, den Vertrieb des bereits veränderten Samsung-Tablets Galaxy Tab 10.1 N in Deutschland und Europa zu untersagen. Im Falle des Modells Galaxy Tab 7.7 folgte das OLG allerdings dem Urteil des Landgerichtes und verbot den europaweiten Vertrieb. In Deutschland wird dieses Modell nicht angeboten.
Rücken und Seiten ahmen iPad nach
Wie das OLG in einer Aussendung erklärt ahme Samsung mit der zweitkleinsten Version seiner Tablet-Reihe die rückseitige und seitliche Gestaltung des iPad zu stark nach. Im Gegensatz zum Landgericht sah sich das Oberlandesgericht europaweit zuständig, weil die deutsche Samsung-Tochter als Niederlassung der koreanischen Muttergesellschaft einzustufen sei. Die Entscheidung erging daher nicht gegen die Samsung Electronics GmbH Deutschland, sondern gegen Samsung Electronics Co. Ltd in Korea. Beide Eilentscheidungen, sowohl zum Galaxy Tab 7.7 als auch zum Galaxy Tab 10.1 N, sind rechtskräftig, können aber mit Hauptsacheverfahren angegriffen werden.
Weltweiter Patentkrieg
Samsung und Apple, sind bei Smartphones und Tablet-PC erbitterte Konkurrenten. Die beiden Firmen klagen wegen angeblicher Patentverletzungen in zahlreichen Ländern gegeneinander. Apple wirft Samsung unter anderem vor, das Design seines iPad und seines iPhone schamlos kopiert zu haben. Nach dem Verbot des ersten Galaxy Tab 10.1 veröffentlichte Samsung eine optisch leicht abgeänderte Version und brachte sie als Galaxy Tab 10.1 N auf den Markt.