A1 Telekom muss "Pirate Bay"-Website blocken

Screenshot: diepresse.com
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Das Handelsgericht Wien verpflichtet den Internetprovider zur Sperre von vier "strukturell rechtsverletzenden Websites". Es handelt sich um eine nicht rechtskräftige einstweilige Verfügung.

Das Handelsgericht Wien hat laut IFPI Austria den Internetprovider A1 Telekom in einem heute, Freitag, zugestellten Gerichtsbeschluss verpflichtet, den Zugang zu vier "strukturell rechtsverletzenden Websites, auf denen es zu massiven Urheberrechtsverletzungen" kommt, zu blocken. Dabei handelt es sich um thepiratebay.se, isohunt.to, 1337x.to und h33t.to.

Ein Sprecher des Handelsgerichts bestätigte den Beschluss gegenüber der APA. Es handle sich dabei um eine nicht rechtskräftige einstweilige Verfügung. Bei A1 Telekom beschied man auf APA-Anfrage am Freitag, nichts von einem derartigen Gerichtsbeschluss zu wissen.

Website-Blocking ist laut Aussendung von IFPI Austria (Verband der Österreichischen Musikwirtschaft) in der EU als Mittel der Durchsetzung von Urheberrechten immer weiter verbreitet. So sei etwa der Zugang zu thepiratebay.se von Providern in Großbritannien, Belgien, den Niederlanden, Italien, Irland, Finnland, Dänemark und Island gesperrt worden.

"Erfreulich" für Musikwirtschaft

Die technische Umsetzung des Blockings obliege dem Internet-Provider, die gängigsten Methoden seien die Sperre der Domain-Namen und das Blocken der jeweiligen IP-Adresse oder eine Kombination aus beiden Maßnahmen.

"Für die weitere Entwicklung des Online-Musikmarktes ist das eine sehr erfreuliche Entscheidung", so Franz Medwenitsch, Geschäftsführer des Verbands der Österreichischen Musikwirtschaft. "Wir bieten den Providern an, gemeinsam an einer rechtskonformen und einfachen Umsetzung von Website-Blocking zu arbeiten."

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