Das Londoner "International Accounting Standards Board" (IASB) will Banken künftig stärker dazu anhalten, mögliche Verluste schon bei der Kreditvergabe zu berücksichtigen. Das geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten IASB-Entwurf für die Erfassung eines Standards der Kreditrisikovorsorge hervor. Das Expertengremium kommt damit Forderungen der führenden 20 Industrie- und Schwellenländer G20 nach, die eine möglichst frühe Verbuchung drohender Ausfälle fordern.
Banken sollen nach dem Willen des IASB Kredite künftig bereits wertberichtigen, wenn sich Verluste abzeichnen. Das ist bei anderen Unternehmen und ihren Kundenforderung bereits im Sinne der kaufmännischen Vorsicht normal. Bisher müssen Banken vertraglich vereinbarte Zinserträge in die Gewinn- und Verlustrechnung schreiben. Sie erzielten somit den vollen Ertrag, selbst wenn sie auf Dauer mit Ausfällen oder niedrigeren Zinserträgen rechnen. Erst wenn der Kunde definitiv nicht mehr zahlt, darf die Bank Abschreibungen vornehmen.
Werden die erwarteten Ausfälle schon vorher gewinnwirksam berücksichtigt, so ergibt sich eine wichtige steuerrechtliche Frage: Nämlich, ob die von der Bank angenommenen Ausfälle bereits vor ihrem Eintreten, also ohne Beleg, den steuerrechtlichen Gewinn mindern. Bei der "normalen" Forderungsbewertung von Unternehmen ist das nämlich nicht der Fall - Forderungsabschreibungen mindern erst den steuerrechtlichen Gewinn, wenn sie eben abgeschrieben sind, es also einen Beleg für den Ausfall gibt.
Gravierende Folgen für Bankenbranche
In der Finanzkrise hatte diese Rechnungslegung fatale Folgen, schreibt die "Frankfurter Allgemeine Zeitung": Zu lange habe man vorgegaukelt, dass mit dem Kreditbestand alles in Ordnung sei, obwohl bereits gefürchtet werden musste, dass die Rezession massive Kreditausfälle mit sich bringen würde. So schlugen sich massive Verluste ausgerechnet mitten in der Rezession in der Gewinn- und Verlustrechnung nieder.
Für die Branche hätte das gravierende Folgen. Denn als Richtwert gilt, dass rund zwei Drittel aller Wertberichtigungen einer Bank auf faule Kredite zurückzuführen sind. Am bisherigen Modell wird kritisiert, dass Verluste erst zu spät erfasst werden. Dem neuen Ansatz liegt das Verständnis zugrunde, dass erwartete Kreditverluste von Anfang an bei der Verbuchung der Zinserträge berücksichtigt werden, schreibt "Financial Times Deutschland". Die Zahlungsströme werden demnach zu Geschäftsbeginn geschätzt und bilden die Grundlage für den Effektiv-Zinssatz. Derzeit ist der Kreditzinssatz auch von der Bonität des Kreditnehmers abhängig, jedoch ohne präzise gesetzliche Regelung.
Mehr Aufwand für die Banken
"Jedoch müssen die Ausfallerwartungen bei diesem Modell der erwarteten Zahlungsströme stetig angepasst werden, was einen erheblichen Aufwand für die Banken darstellt", sagt Burkhard Eckes, Partner von Pricewaterhouse Coopers (PWC) laut "FAZ". Die Anwendung des Modells sei schwierig, sagt auch Sir David Tweedie, der Verwaltungsratsvorsitzende der IASB.
Die neuen Standards sollen im Dezember 2010 veröffentlicht und 2013 verpflichtend werden.
