Sparer kommen im Pleitefall schneller zu ihrem Geld

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Das Geld soll bei einer Bankeninsolvenz schon nach sieben Arbeitstagen und nicht erst nach 20 Tagen ausgezahlt werden. Die deutsche Bundesregierung setzt die EU-Vorgaben um.

Die deutschen Banken müssen die Einlagen ihrer Kunden künftig besser gegen Pleiten absichern. Die deutsche Bundesregierung setzt mit einem am Mittwoch verabschiedeten Einlagensicherungsgesetz die Vorgaben der Europäischen Union um. "Künftig bekommt der Sparer im Schadensfall schneller und unbürokratischer sein Geld zurück", versprach Finanzminister Wolfgang Schäuble.

Wie bisher sind Spareinlagen bis zu einer Grenze von 100.000 Euro auch dann sicher, wenn eine Bank Pleite geht. Das Geld soll von Ende Mai 2016 allerdings schon nach sieben Arbeitstagen und nicht erst nach 20 Tagen ausgezahlt werden. Zudem werden besonders schutzwürdige Einlagen bis 500.000 Euro abgesichert. Dies gilt etwa für Erlöse aus dem privaten Verkauf eines Hauses, die für bis zu sechs Monate auf dem Konto geparkt werden. Einen Antrag auf Entschädigung müssen die Anleger dafür nicht stellen.

Mindestvermögen von 0,8 Prozent der Einlagen

Die etablierten Strukturen der deutschen Einlagensicherung sollen erhalten bleiben. Damit die drei Finanzsektoren - private, öffentliche und Genossenschaftsbanken - die Pleite eines ihrer Mitglieder besser verkraften, müssen die Einlagensicherungssysteme mit mehr Geld ausgestattet werden. Sie müssen ein Mindestvermögen von 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen aufbauen. In Frankreich und Großbritannien ist der Kapitalstock deutlich kleiner. Die Sicherungssysteme der drei Bank-Sektoren unterscheiden sich grundlegend: Die privaten und die öffentlichen Banken haben jeweils gesetzliche Entschädigungs-Einrichtungen, Sparkassen und Landesbanken sowie Volks- und Raiffeisenbanken haben stattdessen eine Institutssicherung: Sie garantieren sich gegenseitig, dass keines ihrer Mitglieder untergeht.

Das System kann auch unter der neuen EU-Richtlinie erhalten bleiben, muss allerdings auch mit genügend Kapital unterlegt werden. "Für Deutschland heißt das, dass die bewährten Sicherungssysteme erhalten bleiben", sagte ein Sprecher des Sparkassenverbandes DSGV. Den Sparkassen und Landesbanken fehlen allerdings noch rund zwei Milliarden, mit denen der gemeinsame Haftungstopf aufgefüllt werden muss.  Die Banken haben dafür zehn Jahre Zeit. Die Genossenschaftsbanken erfüllen die EU-Regeln zur Ausstattung bereits.

Auch die Privatbanken wie die Deutsche Bank und die Commerzbank müssen die gemeinsame gesetzliche Einlagensicherung noch aufbessern. Darüber hinausgehende Einlagen sind von 2015 an bis zu 20 Prozent des haftenden Eigenkapitals über den privaten Einlagensicherungsfonds geschützt. Die Pleite der Lehman Brothers Bankhaus AG 2008 hatte dieses System an den Rand seiner Leistungsfähigkeit gebracht. Die Privatbanken mussten einen Kredit aufnehmen, um die Lehman-Kunden zu entschädigen.

(APA/Reuters)

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