Dobernig erscheint wohl nicht im Hypo-U-Ausschuss

HYPO U-AUSSCHUSS: DOBERNIG
HYPO U-AUSSCHUSS: DOBERNIGAPA/ROLAND SCHLAGER
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Holpriger Herbstauftakt beim Hypo-Untersuchungsausschuss: Der Ex-Finanzreferent reist informierten Kreisen zufolge gar nicht nach Wien an. Eine Beugestrafe könnte erstmals Thema werden.

Rund um die für Mittwoch geplante Befragung des früheren Kärntner Finanzreferenten und Hypo-Aufsichtskommissärs Harald Dobernig (FPÖ/BZÖ/FPK) im Hypo-U-Ausschuss ist am Dienstag die Gerüchteküche hochgekocht. APA-Informationen zufolge dürfte Dobernig nicht einmal anreisen. Bereits am 1. Juli war der Ex-Vertraute des früheren Kärntner Landeshauptmannes Jörg Haider ohne Aussage wieder abgereist.

Damals war der Grund für die Nicht-Aussage Dobernigs vor dem parlamentarischen Hypo-Untersuchungsausschuss, dass die von ihm mitgebrachte Vertrauensperson - der Anwalt Franz Großmann - vom U-Ausschuss nicht akzeptiert worden war. Dobernig nutzte daraufhin das Recht, ohne Vertrauensperson nicht aussagen zu müssen und verließ das Parlament.

Keine offizielle Bestätigung

Dienstagnachmittag schaute es nach verschiedenen Insider-Informationen danach aus, dass Dobernig am  Mittwoch wohl gar nicht anreisen würde. Offizielle Bestätigung gab es dafür zwar keine. Auf Nachfrage hieß es aus verschiedenen Parlamentskreisen zur APA aber, dass Großmann und Dobernig via Schreiben ans Parlament darauf verwiesen, dass sie eine Beschwerde gegen den Ausschluss Großmanns am 1. Juli eingelegt hatten. Und diese Beschwerde gelte es aus Sicht der Auskunftsperson und ihrer Vertrauensperson zu behandeln bzw. zu klären.

Großmann sagte auf APA-Anfrage am Dienstagnachmittag lediglich: "Kein Kommentar. Warten Sie morgen ab."

Bis zu 10.000 Euro Strafe drohen

Bei einem Nicht-Erscheinen Dobernigs morgen könnte erstmals das Thema Beugestrafe Thema werden. In Paragraph 55 der neuen Verfahrensordnung für Untersuchungsausschüsse heißt es wörtlich unter Absatz 1: "Als Beugestrafe wegen Nichtbefolgung einer Ladung als Auskunftsperson kommt eine Geldstrafe in der Höhe von 500 bis 5.000 Euro, im Wiederholungsfall in der Höhe von 2.000 bis 10.000 Euro in Betracht."

Morgen ist erstmals nicht Parlamentspräsidentin Doris Bures (SPÖ) Verfahrensvorsitzende, sondern der stellvertretende Parlamentspräsident und Verfahrensvorsitzende Karl Heinz Kopf (ÖVP).

(APA)

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