Hypo-U-Ausschuss: Dobernig droht Zwangsvorführung

SEENKAUF U-AUSSCHUSS: DOBERNIG
SEENKAUF U-AUSSCHUSS: DOBERNIGAPA/GERT EGGENBERGER
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Der Ex-Finanzreferent erschien nicht im Parlament. Dass eine VfGH-Beschwerde vorliegt, will man dort als Grund nicht gelten lassen.

Der Hypo-Untersuchungsausschuss startet nach der Sommerpause nicht reibungslos in den Herbst: Stolperstein ist diesmal der frühere freiheitliche Kärntner Finanzlandesrat Harald Dobernig, der dem Ausschuss am Mittwoch Rede und Antwort stehen sollte, aber nicht erschienen ist. Ihm droht nun neben einer Beugestrafe auch die Zwangsvorführung: In einer nicht-medienöffentlichen Sitzung einigten sie sich Mittwochvormittag wie erwartet darauf, Dobernig mit der Drohung einer Zwangsvorführung neuerlich zu laden. Auch soll eine Beugestrafe beim Bundesverwaltungsgericht beantragt werden.

Dobernig (FPÖ/BZÖ/FPK), früherer Kärntner Finanzreferent, Ex-Hypo-Aufsichtskommissär und -Büroleiter des ehemaligen Landeshauptmannes Jörg Haider, war schon einmal unverrichteter Dinge aus dem U-Ausschuss abgezogen, da seine Vertrauensperson Franz Großmann wegen Befangenheit vom Ausschuss ausgeschlossen worden war und er von seinem Recht Gebrauch machte, dann nicht aussagen zu müssen.

"Lassen uns nicht willkürlich behandeln"

"Wir lassen uns nicht willkürlich behandeln", rechtfertigte sich Großmann Mittwochvormittag gegenüber der APA. Es gehe um das Recht der freien Anwaltswahl. Daher habe man aus Gründen der Gleichbehandlung Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Man werde sich "dem beugen, was der Verfassungsgerichtshof entscheidet, nicht der Willkür von Politikern".

VfGH-Sprecher Christian Neuwirth bestätigte gegenüber der APA den Eingang zweier Beschwerden - eine von Dobernig und eine von Großmann, in beiden Fällen gegen den Ausschluss Großmanns als Vertrauensperson. Generell und wie schon bewiesen im Besonderen in Sachen U-Ausschuss bemühe man sich, die Beschwerden "so rasch wie möglich" zu behandeln.

Kogler: Argumentation "völlig daneben"

Die Parlamentarier wollen Dobernigs Vorgangsweise nicht akzeptieren: Eine Anrufung des Höchstgerichts sei keine Begründung für ein Fernbleiben, meinte der Grüne Frontmann Werner Kogler. Er hält Dobernigs Argumentation für "völlig daneben". Der U-Ausschuss könne sich das nicht gefallen lassen, da gehe es um Grundsatzfragen.

"Geht gar nicht", findet auch SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer. "Es ist bezeichnend, dass der Freiheitliche Dobernig sich nicht vor dem Ausschuss für seine Taten verantworten will." Zur Not werde man ihn zwangsweise vorführen. Dass der Ex-Politiker nicht kam, sei "völlig inakzeptabel", betonte auch Rainer Hable von den NEOS. Die Begründung sei "fadenscheinig". Dobernig habe vielmehr unangenehme Fragen zum Thema Parteienfinanzierung zu erwarten. Hable will deshalb die Beantragung von Beugestrafen fordern und wenn das nichts hilft, eine zwangsweise Vorführung.

Man müsse Dobernig jedenfalls neu laden, findet auch ÖVP-Fraktionschefin Gabriele Tamandl, sonst könnte das Beispiel "Schule machen". Sie sei dafür, Beugestrafen zu beantragen und eine Vorführung anzudrohen. Eine Änderung der Geschäftsordnung, wie sie zuvor von Robert Lugar vom Team Stronach gefordert worden war, hält sie aber zur Zeit nicht für notwendig. "Dobernig versucht, sich mit Kunstgriffen der Aussage zu entschlagen", kritisierte Lugar. "Wenn das einreißt, kann der Ausschuss zusperren."

FPÖ "maßlos enttäuschtt"

Er sei persönlich "maßlos enttäuscht", betonte FPÖ-Fraktionschef Elmar Podgorschek. Man solle alle Möglichkeiten der Geschäftsordnung ausnutzen. "Da werden wir nicht locker lassen." Die weiteren Schritte berieten die Fraktionen am Vormittag in einer nicht-öffentlichen Sitzung.

Die Befragung der zweiten Auskunftsperson Klaus Bussfeld soll plangemäß um 15.00 Uhr starten. Bussfeld war von August 2004 bis April 2005 Aufsichtsratschef der früheren Hypo Alpe Adria. Bussfeld sei als "Mann des Vertrauens von Haider" in die Hypo-Funktion gekommen, hatte Ex-Hypo-Chef Wolfgang Kulterer in seiner Befragung vor dem U-Ausschuss vor der Sommerpause ausgesagt.

Wenn eine Auskunftsperson nicht erscheint

Die Folgen, wenn eine Auskunftsperson unentschuldigt nicht kommt, sind in Paragraf 36 der Verfahrensordnung für Untersuchungsausschüsse geregelt. Eine Möglichkeit ist demnach, beim Bundesverwaltungsgericht eine Beugestrafe zu beantragen. Das kann ins Geld gehen, denn die Höhe der Strafe liegt zwischen 500 und 5000 Euro, im Wiederholungsfall sogar bei 2000 bis 10.000 Euro. Zugleich kann der U-Ausschuss den Zeugen neuerlich laden und androhen, dass er behördlich vorgeführt wird, wenn er da wieder nicht kommt.

(APA)

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