Ab Herbst müssen Jugendliche unter 18 entweder die Schule besuchen oder eine Ausbildung absolvieren. Ansonsten drohen Strafen.
Wien. Ab Herbst soll die Ausbildungspflicht bis zum Alter von 18 Jahren gesetzlich verankert werden. Nach der neunjährigen Schulpflicht müssen Jugendliche unter 18 Jahren dann also entweder weiter in die Schule gehen, eine Lehre absolvieren oder eine andere Ausbildung machen. Das kündigte Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) am Freitag an. Der Gesetzesentwurf dazu stehe kurz vor der Begutachtung, mit einem Nationalratsbeschluss sei bis April zu rechnen. Sanktionen bei Nichterfüllung werde es aber erst ab dem Schuljahr 2017/2018 geben.
Betroffen von der neuen Verpflichtung wären pro Jahr österreichweit ungefähr 5000 Jugendliche. Genau so viele nehmen derzeit nach der Erfüllung der neunjährigen Schulpflicht entweder eine Hilfstätigkeit auf, ziehen sich ganz aus dem Bildungs- bzw. Ausbildungssystem zurück oder steigen erst gar nicht in den Arbeitsmarkt ein. „Diese Zahl ist viel zu hoch“, sagt Hundstorfer und verweist auf das erhöhte Risiko, ohne abgeschlossene Ausbildung langzeitarbeitslos zu werden und von Armut betroffen zu sein. Die Ausbildungspflicht bis 18 solle „verhindern, dass Jugendliche sofort in der Sozialhilfe landen“.
Laut einem vorerst informellen Gesetzesentwurf müssen ab Herbst alle Jugendlichen unter 18 Jahren entweder eine weiterführende Schule, eine (über-)betriebliche Lehrausbildung oder Maßnahmen der Ausbildungsvorbereitung wie etwa Produktionsschulen oder AMS-Qualifizierungen besuchen. Auch niederschwellige Maßnahmen wie eine stundenweise Beschäftigung mit dem Ziel der Vorbereitung auf eine Ausbildung fallen darunter. Hilfsarbeit soll für Unter-18-Jährige aber nur noch eingeschränkt möglich sein.
Bis zu 1000 Euro Strafe
Nur maximal vier Monate innerhalb eines Jahres dürfen die Jugendlichen ohne Ausbildung sein. Wer sich nicht an diese Vorgabe hält, hat mit Konsequenzen zu rechnen. Und zwar dann, wenn Erziehungsberechtigte nachweislich keine Verantwortung übernehmen und Kontaktaufnahme und Unterstützungsangebote verweigern. Bei einem ersten Verstoß sind ab Herbst 2017 zwischen 100 und 500 Euro zu bezahlen. Dieser Betrag erhöht sich im Wiederholungsfall auf 200 bis 1000 Euro. Geplant ist die Einrichtung von Koordinierungsstellen in allen Bundesländern. Im ersten Jahr rechnet das Sozialministerium mit zusätzlichen Kosten von 22 Millionen Euro. Im Vollausbau ab 2019 werde man jährlich 80 Mio. Euro aufbringen müssen.
Der Koalitionspartner ÖVP zeigte sich über Hundstorfers Ankündigung nur wenig erfreut: „Alleingänge zur eigenen Profilierung dienen der Sache nicht“, hieß es aus dem Wirtschaftsressort. Es seien „noch mehrere offene Punkte“ zu klären. (APA/red.)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.01.2016)